Re: Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? (Private Krankenversicherungen)
Falls Sie bereits 2007 Arbeitnehmer waren, sollten Sie gemäß SGB V §6(9) versicherungsfrei bleiben. Auf jeden Fall können Sie bei Unterschreiten der JAEG die generelle Versicherungsfreiheit beantragen, siehe SGB V §8. Diese gilt dann aber lebenslang