Re: Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? (Private Krankenversicherungen)

chris @, Samstag, 30.01.2010, 14:47 (vor 5411 Tagen) @ Schumag

Falls Sie bereits 2007 Arbeitnehmer waren, sollten Sie gemäß SGB V §6(9) versicherungsfrei bleiben. Auf jeden Fall können Sie bei Unterschreiten der JAEG die generelle Versicherungsfreiheit beantragen, siehe SGB V §8. Diese gilt dann aber lebenslang


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