Re: Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? (Private Krankenversicherungen)
Falls Sie bereits 2007 Arbeitnehmer waren, sollten Sie gemäß SGB V §6(9) versicherungsfrei bleiben. Auf jeden Fall können Sie bei Unterschreiten der JAEG die generelle Versicherungsfreiheit beantragen, siehe SGB V §8. Diese gilt dann aber lebenslang
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- Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? -
Schumag,
30.01.2010, 11:50
- Re: Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? -
Schumag,
30.01.2010, 12:59
- Re: Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? -
chris,
30.01.2010, 14:47
- Re: Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? -
Marion,
30.01.2010, 16:05
- Re: Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? - Joachim Röhl, 30.01.2010, 16:34
- Re: Gehalt im letzten Jahr unter der JAEG was nun?? -
Marion,
30.01.2010, 16:05
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chris,
30.01.2010, 14:47
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Schumag,
30.01.2010, 12:59