Reha und Kontrahierungszwang (Private Krankenversicherungen)

Lehrerin, Sonntag, 31.01.2010, 12:43 (vor 5411 Tagen)

Hallo,
ich bin Lehrerin und auf der Suche nach einer PKV, die auch Rehas und die damit verbundenen Physiotherapien bei Verträgen mit der Öffnungsklausel bezahlt. Viele PKV verweisen auf den Rentenversicherungsträger, da man aber als Beamtin nicht rentenversicherungspflichtig ist, kommt dieser dafür doch auch nicht auf - oder? Bezahlt die SDK z. B. Rehas und die erforderlichen Massagen und Krankengymnastiken? Bei der Debeka habe ich z. B. gehört, dass die KG auf 20 begrenzt ist und Reha ist so eine Kulanzsache.
Ach ja noch eine Frage: Ist es richtig, dass wenn mir irgendwann einmal die Beiträge mit den 30 % Risikoaufschlag zu hoch werden, im Alter z. B. in den Basistarif wechseln kann, da man ja hier keine Risikoaufschläge bezahlen muss und die Beiträge ja gedeckt sind und es ja einen beihilfekonformen Basistarif gibt. Oder habe ich meinen Kontrahierungszwang mit der "normalen Öffnungsklausel mit 30% Risikozuschlag" aufgebraucht?
Grüße
Leherin

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