Re: Öffnungsaktion Debeka (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.02.2010, 17:40 (vor 5407 Tagen) @ H.

In dem sie es durch Zufall, Denunziation oder auch gezielte Nachfrage im dicken Leistungsfall erfährt. Computer vergessen nie und die Nichtangabe eines bereits gestellten Antrages kann zu Verwicklungen führen - vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Folge: debeka könnte im Extremfall zurück treten.


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