Öffnungsaktion Debeka (Private Krankenversicherungen)

H., Mittwoch, 03.02.2010, 15:22 (vor 5408 Tagen)

Hallo,
würde nur über die Öffnungsklausel in eine PKV kommen. Habe schon einen Antrag gestellt. Kann mir jemand sagen, ob mich die Debeka trotzdem noch aufnimmt, auch wenn das nicht der erste Antrag ist, den ich stelle? Möchte aus mehrern Gründen trotzdem gern zur Debeka, auch wenn einige sagen, dass sie nicht so gut sein soll.
Danke für die Infos
H.

Re: Öffnungsaktion Debeka

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.02.2010, 15:53 (vor 5408 Tagen) @ H.

http://versicherungsvergleich-beamte.de/oeffnungsklausel/

Re: Öffnungsaktion Debeka

H., Mittwoch, 03.02.2010, 16:02 (vor 5408 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Joachim Röhl,
danke für die schnelle Antwort.
Die Frist mit den 6 Monaten erfülle ich und bin auch Beamtenanfänger. So weit alles klar.
Verstehe ich aber das so richtig, dass mich die Debeka nicht ablehnen darf, solange ich nicht bei einer anderen Versicherung eine Zusage gemacht habe? Schließlich habe ich bis jetzt ja noch keine PKV, sondern nur einen Antrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen als bei der Debeka gestellt.
H.

Re: Öffnungsaktion Debeka

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.02.2010, 16:10 (vor 5408 Tagen) @ H.

Die Frist ist ausschlaggebend. Das Wort Zusage ist versicherungsrechtlich mißverständlich. Du hast noch nicht wo anders Versicherungsschutz erhalten und stellst innerhalb des Zeitfensters einen Antrag, der zur garantierten Annahme unter Sonderbedingungen führt ..

Re: Öffnungsaktion Debeka

H., Mittwoch, 03.02.2010, 16:13 (vor 5408 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Joachim Röhl,
danke für die schnelle Antwort.
Die Frist mit den 6 Monaten erfülle ich und bin auch Beamtenanfänger. So weit alles klar.
Verstehe ich aber das so richtig, dass mich die Debeka nicht ablehnen darf, solange ich nicht bei einer anderen Versicherung eine Zusage gemacht habe? Schließlich habe ich bis jetzt ja noch keine PKV, sondern nur einen Antrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen als bei der Debeka gestellt.
H.

Re: Öffnungsaktion Debeka

H., Mittwoch, 03.02.2010, 16:22 (vor 5408 Tagen) @ H.

Hallo Herr Röhl,
also noch einmal: Wenn ich in der Zwischenzeit ein Angebot von einem anderen Versicherungsanbieter bekommen habe, der mich nur unter Vorbehalt der Öffnungsklausel nimmt, dann wird mich die Debeka ablehnen, weil sie ja sagt, ich habe schon eine PKV angeboten bekommen und es liegt nur an mir, diesen Versicherungsschutz anzunehmen. Oder ist die Debeka da kulanter und bietet mir ein weiteres Angebot an?
Grüße
H.

Re: Öffnungsaktion Debeka

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.02.2010, 16:36 (vor 5408 Tagen) @ H.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Bei huk mit Öffnungsklausel eingereicht und Zusage erhalten, gehts woanders nichts mehr, denn sie müssen auch bei debeka angeben, ob bereits woanders ein Antrag gestellt worden ist ..

Re: Öffnungsaktion Debeka

H., Mittwoch, 03.02.2010, 16:45 (vor 5408 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,
ich weiß, dass ich vielleicht nerve, aber dass ich nur mit Hinblick auf die Öffnungsklausel genommen werde, erfahre ich doch erst nachdem ich den normalen Antrag gestellt habe. Und jetzt muss ich das Angebot, das die Versicherung mir mit der Öffnungsklausel angeboten hat entweder zu- oder absagen. Ein weiteres Angebot von der Debeka wird mir von deren Seite nicht unterbreitet werden?
H.

Re: Öffnungsaktion Debeka

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.02.2010, 16:51 (vor 5408 Tagen) @ H.

Nur da, wo Sie innerhalb der Frist einen Antrag eingereicht haben und dann nur aufgrund der Öffnungsklausel eine Zusage erhielten, können Sie versichert werden. Die Fragen beantworten Sie in jedem weiteren Antrag gemeinsam mit dem Mitarbeiter der debeka natürlich wahrheitsgemäß

Re: Öffnungsaktion Debeka

H., Mittwoch, 03.02.2010, 16:56 (vor 5407 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
woher weiß die Debeka z. B. ob ich bei der HUK einen Antrag eingereicht habe und in der Zwischenzeit schon ein Angebot erhalten habe? Oder ob dieses angebot noch aussteht?
Grüße
H.

Re: Öffnungsaktion Debeka

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.02.2010, 17:40 (vor 5407 Tagen) @ H.

In dem sie es durch Zufall, Denunziation oder auch gezielte Nachfrage im dicken Leistungsfall erfährt. Computer vergessen nie und die Nichtangabe eines bereits gestellten Antrages kann zu Verwicklungen führen - vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Folge: debeka könnte im Extremfall zurück treten.

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