Leistungen bei Versicherungs wechsel (Private Krankenversicherungen)
Hallo, ich habe vor 4 Monaten meine Private KV zum 1.1.2010 gewechselt, zu diesem Zeitpunkt war ich völlig beschwerdefrei. Heist ich habe auf alle Gesundheitsfragen mit richtig geantwortet. Kurz nach erhalt der Versicherungspolice bin ich erkrankt und befinde mich bis heute in Behandlung. Natürlich schicke ich jetzt meine Rechnungen zur neuen Vers. Von denen habe ich jetzt einen Fragebogen bekommen auf dem ich angeben soll, seit wann diese erkrankung besteht. Meine Frage ist: Ab wann ist die Versicherungs Zahlungsplichtig, ab Vertragsabschluss, oder Vertragsbeginn ? Habe jetzt bammel das die mir einen Strick drehen wollen. Aber zum Vertragsabschluss war ich völlig gesund.
Re: Leistungen bei Versicherungs wechsel
für die gesundheitsfragen ist in der regel der zeitpunkt des abschickens des antrages maßgeblich, alles was danach auftritt, ist mit versichert. leisten muss die versicherung aber erst ab versicherungsbeginn.
Re: Leistungen bei Versicherungs wechsel
was bedeutet, daß sie rechnungen von vor dem 1.1.10 an die alte versicherung schicken müssen. die neue wird bei direkt nach vertragsbeginn auftretenden schweren krankheiten möglicherweise erst einmal von einer verletzung der vorvertraglichen anzeigepflicht ausgehen. das kann bedeuten, daß diese ihre rechnungen erst erstattet, wenn diese punkte geklärt sind. es bietet sich daher an, von ihren ärzten entsprechende atteste einzuholen und diese an die versicherung einzusenden.