Kontrahierungszwang Anträge (Private Krankenversicherungen)

Gast, Mittwoch, 10.02.2010, 16:44 (vor 5400 Tagen)

Hallo,
bin Beamtin und habe eine Vorerkrankung.Habe bei einem Makler ein PKV-Angebot angefordert. Parallel dazu habe ich bei der Debeka ein weiteres Angebot eingeholt. Dort habe ich angegeben, dass das Angebot noch bearbeitet wird. Kann mir die Debeka später meine PKV kündigen, wenn das Angebot schon vor der Antragstellung bei meinem Makler eingegangen ist, ich von diesem zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch nichts wusste? (Das Angebot ging schließlich bei meinem Makler und nicht mich ein)
Weiß jemand, wie die Debeka grundsätzlich mit gestellten Anträgen umgeht, die erst gestellt wurden, nach dem schon von einem anderen Versicherungsunternehmen ein Angebot mit Kontrahierungszwang vorliegt?
Gast

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