Re: ALG1 bzw ALG2 (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 15.02.2010, 00:18 (vor 5396 Tagen) @ Fundsache

Auch mit 59 kommst Du a) sofort in die Familienversicherung Deiner Frau, so sie gesetzlich versichert ist und Du Einnahmen von unter 365€ als nebenberuflich! Selbständiger hast bzw. b) falls Du mindestens einen Tag innerhalb der letzten fünf Jahre mal selbst Mitglied in einer GKV gewesen bist.

zu a) unter (1) im http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
zu b) bei (3a) im http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html


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