rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen (Private Krankenversicherungen)

Mike @, Montag, 15.02.2010, 14:48 (vor 5396 Tagen)

Hallo!

Ich habe ca. 6-7 Jahre Beiträge zu einer großen Anwartschaft gezahlt.
Als ich dann eine KV brauchte, war der mtl. Beitrag so hoch, dass ich zu einer anderen Gesellschaft gewechselt bin.
Meine Frage ist daher, ob ich die gezahlten Beiträge einfordern kann, da keine Abschluss zur Krankenversicherung erfolgt ist.

Vielen Dank

Re: rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen

chris @, Montag, 15.02.2010, 15:15 (vor 5396 Tagen) @ Mike

Hallo,

nein, hierauf besteht kein Anspruch. Wo hatten Sie denn die große Anwartschaft?

Gruß,
chris

Re: rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen

Mike @, Montag, 15.02.2010, 19:49 (vor 5395 Tagen) @ chris

Hallo Chris!

Vielen Dank für die Info, ich hatte selber schon solch eine ahnung gehabt.
Versicherungsträger war die Central!!!!!

Gruß
Mike

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