rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen (Private Krankenversicherungen)
Hallo!
Ich habe ca. 6-7 Jahre Beiträge zu einer großen Anwartschaft gezahlt.
Als ich dann eine KV brauchte, war der mtl. Beitrag so hoch, dass ich zu einer anderen Gesellschaft gewechselt bin.
Meine Frage ist daher, ob ich die gezahlten Beiträge einfordern kann, da keine Abschluss zur Krankenversicherung erfolgt ist.
Vielen Dank
Re: rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen
Hallo,
nein, hierauf besteht kein Anspruch. Wo hatten Sie denn die große Anwartschaft?
Gruß,
chris
Re: rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen
Hallo Chris!
Vielen Dank für die Info, ich hatte selber schon solch eine ahnung gehabt.
Versicherungsträger war die Central!!!!!
Gruß
Mike