rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen (Private Krankenversicherungen)
Hallo!
Ich habe ca. 6-7 Jahre Beiträge zu einer großen Anwartschaft gezahlt.
Als ich dann eine KV brauchte, war der mtl. Beitrag so hoch, dass ich zu einer anderen Gesellschaft gewechselt bin.
Meine Frage ist daher, ob ich die gezahlten Beiträge einfordern kann, da keine Abschluss zur Krankenversicherung erfolgt ist.
Vielen Dank
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- rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen -
Mike,
15.02.2010, 14:48
- Re: rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen -
chris,
15.02.2010, 15:15
- Re: rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen - Mike, 15.02.2010, 19:49
- Re: rückerstattung von anwartschaftsbeiträgen -
chris,
15.02.2010, 15:15