Re: PKV Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 22.02.2010, 00:12 (vor 5389 Tagen) @ Anne

zu 1.) ja, da Ihr die Rückkehroption ohne erneute Risikoprüfung erhaltet und Euch damit niemals dem Risiko eines knapp 570€ teuren und relativ schlecht ausgestatteten Basistarifes aussetzt. Die Anwartschaft würde ich nur dann aufkündigen, wenn die 225€ weh tun oder absehbar ist, daß eine Rückkehr innerhalb der nächsten 10 Jahre komplett ausgeschlossen ist. Hoffentlich fallen in der deutschen Gesundheitspolitik bald die ersten Entscheidungen, die Euch die Gesamtsituation neu einschätzen lassen.

zu 2.) in aller Regel nein - nur bei Beschäftigungslosigkeit wäre die letzte PKV wieder zuständig.

Tip: ich würde noch prüfen die Vollversicherung in private Zusatztarife ebenfalls in Anwartschaft geführt umzustellen und damit schätzungsweise und je nach Gesellschaft bei Anne rund 80€ mtl. einzusparen und als möglich pflichtige Angestellte dann den zusätzlichen Privatschutz problemlos mit einer GKV zu kombinieren. Denn die Zwangspflicht greift nach heutigem Stand immer noch für drei Jahre, auch wenn dies geändert werden soll. Gruß von der Röslerschen Sollbaustelle Deutschland! Fragen? ePost


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