Re: Angestellt und Selbständig - Kriterien für Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)
Es kommt darauf an, welche Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht und/oder von der wirtschaftlichen Bedeutung her überwiegt. Die Entscheidung trifft die Kasse.
Die Verteilung des Zeiteinsatzes spricht für eine GKV-Versicherungspflicht. Wenn auch der Verdienst aus der Arbeitnehmertätigkeit höher als der aus der selbständigen Tätigkeit ist, erscheint ein Wechsel in die GKV zwingend.
Ausnahmen:
-Ab einem Alter von 55 Jahren entsteht trotz Jobaufnahme grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der GKV
- eine ggf. früher ausgesprochene Befreiung wegen Änderung der Versicherungspflichtgrenze bleibt weiterhin gültig
- Wird im Rahmen der selbständigen Tätigkeit mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig (Gehalt mindestens 401 EUR) beschäftigt, geht die Kasse stets von hauptberuflicher Selbständigkeit aus. Folge: Keine Versicherungspflicht in der GKV.