Angestellt und Selbständig - Kriterien für Verbleib in der PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin selbständig und seit einigen Jahren privat versichert.
Nun nehme ich zusätzlich zur Selbständigkeit eine Festanstellung an.
Kann ich bei einem 35-Stunden-Vertrag (unterhalb der Betragsbemessungsgrenze, also eigentlich GKV-pflichtig) und der Angabe von ca. 20 Wochenstunden für die selbständige Tätigkeit weiter in der PKV bleiben? In wie weit ist auch das selbständige Einkommen im Verhältnis zum Festeinkommen relevant?
Vielen Dank und viele Grüße
Friedemann
Re: Angestellt und Selbständig - Kriterien für Verbleib in der PKV
Es kommt darauf an, welche Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht und/oder von der wirtschaftlichen Bedeutung her überwiegt. Die Entscheidung trifft die Kasse.
Die Verteilung des Zeiteinsatzes spricht für eine GKV-Versicherungspflicht. Wenn auch der Verdienst aus der Arbeitnehmertätigkeit höher als der aus der selbständigen Tätigkeit ist, erscheint ein Wechsel in die GKV zwingend.
Ausnahmen:
-Ab einem Alter von 55 Jahren entsteht trotz Jobaufnahme grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der GKV
- eine ggf. früher ausgesprochene Befreiung wegen Änderung der Versicherungspflichtgrenze bleibt weiterhin gültig
- Wird im Rahmen der selbständigen Tätigkeit mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig (Gehalt mindestens 401 EUR) beschäftigt, geht die Kasse stets von hauptberuflicher Selbständigkeit aus. Folge: Keine Versicherungspflicht in der GKV.
Danke für die Infos...
mindestens der Hinweis auf den Angestellten könnte mir deutlich weiterhelfen...
Viele Grüße
Friedemann