Alkoholklausel (Private Krankenversicherungen)

Andy, Freitag, 26.02.2010, 07:41 (vor 5385 Tagen)

Hallo, in der Leistungsbeschreibung steht, dass auf die Anwendung der Alkoholklausel bedingungsgemäß verzichtet wird. Ich kann damit nichts anfangen.
Kann mir einer helfen?

Danke, Andy

Re: Alkoholklausel

nur mal so, Freitag, 26.02.2010, 10:19 (vor 5385 Tagen) @ Andy

Die Alkoholklausel betrifft die Krankentagegeldleistung.
Im Prinzip müßte kein Krankentagegeld bezahlt werden wenn die Ursache hierfür "Alkoholmissbrauch" wäre.

In der Regel verzichtet jedoch die allermeisten Gesellschaften bedingungsgemäß auf die Anwendung dieser Klausel. Heißt also: Sie Bezahlen auch KT wenn durch übermäßigen Alkoholkonsum hervorherufen.

Als Krankheit gesehen ok. Aus Seite des Arbeitgebers oder der Allgemeinheit doch eher fragwürdigt. Niemand wird zum "Saufen" gezwungen"

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