Re: gkv/pkv nach studium (Private Krankenversicherungen)
nein, mit (Wieder-)Aufnahme des Studiums greift wieder die damalige Befreiung von der Versicherungspflicht.Die PKV muss Sie jedoch zu den bisherigen Bedingungen wieder aufnehmen
MfG
ratte1
nein, mit (Wieder-)Aufnahme des Studiums greift wieder die damalige Befreiung von der Versicherungspflicht.Die PKV muss Sie jedoch zu den bisherigen Bedingungen wieder aufnehmen
MfG
ratte1
gesamter Thread: