Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Asenka @, Montag, 01.03.2010, 14:09 (vor 5382 Tagen)

Hallo,
ich war bis 01.05.2009 Angestellte, vom 01.05.2009 bis voraussichtlich 01.05.2010 bin ich freiberuflich tätig und war in den Zeitraum in der PKV. Allerdings habe ich zum 01.01.2010 den Versicherer gewechselt. Nachdem ich gewechselt habe wurde eine schwere Krankheit bei mir festgestellt und es ist eine Operation, die am Ende März geplannt ist, notwendig.
Jetzt habe ich die Möglichkeit ab dem 01.05.2010 wieder Angestellte zu werden.
Ich habe folgenden Fragen:
Bin ich automatisch in den GKV ab dem 01.05.2010 (Gehalt wird oberhalb der Grenze liegen, allerdings nicht für die letzten 3 Jahren)?
Besteht die Möglichkeit das die private KV die Kosten der Operation nicht trägt, wegen des Wechsels ? Habe irgendwo gelesen, dass die private zwei Monaten rückwirkend kündigen kann, was passiert mit angefallenen Kosten?
Ich kenne die Kosten der Operation nicht, aber kann mir vorstellen, dass es nicht wenig sein wird.
Oder soll ich mit dem Oparation warten und es später machen lassen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 01.03.2010, 19:12 (vor 5381 Tagen) @ Asenka

Hallo Asenka, ab Mai wärst Du auch mit Gehalt über der Bemessungsgrenze wieder in der GKV für drei Jahre versicherungspflichtiges Mitglied, falls Du unter 55 bist. Die Zwangsfrist selbst soll erst demnächst wieder auf die alte Einjahresreglung runtergesetzt werden. So Minister Röslers Ankündigung. Die PKV selbst wird für die Kosten nur dann nicht aufkommen, falls die Krankheit schon vor Versicherungsantragsstellung bestanden hätte und Du sie wissentlich verschwiegen und somit nicht angegeben hast. (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) Da Du so oder so in die Gesetzliche mußt, wäre es sinnvoll die Vollversicherung in Zusatztarife umzustellen, die keine erneute Gesundheitsprüfung verlangen, weil ja nunmehr ein Krankheitsbild eingetreten und bekannt wurde. Falls jedoch die Anzeigepflichtverletzung im Raume stehen sollte, gehst Du sang- und klanglos in die GKV und läßt Dich wenn medizinisch möglich einfach später operieren. Wünsche Dir gute Besserung. Fragen? ePost

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Gast, Dienstag, 02.03.2010, 07:54 (vor 5381 Tagen) @ Joachim Röhl

Hr. Röhl hat natürlich wieder einmal einen sehr wichtigen Fakt vergessen:

Du musst dich 03/10 eine OP wg. schwerer Krankheit unterziehen ... danach könnte sicher Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Voraussetzung für Eintritt von versicherungspflicht wg. Aufnahme eine Beschäftigung ist jedoch, das am 1.5.2010 ARBEITSFÄHIGKEIT besteht und du gegen Entgelt beschäftigt bist ... das formale beginnen des Arbeitsbertrages reicht eben nicht aus.

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 02.03.2010, 08:35 (vor 5381 Tagen) @ Gast

was wäre wenn .. wir versuchen im Forum Lösungen zu finden und nicht Korinthen zu eliminieren

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Gast, Dienstag, 02.03.2010, 08:38 (vor 5381 Tagen) @ Joachim Röhl

... sehr dünnhäutig oder andere Probleme?

... also mein Hinweis ist im beschriebenen Fall (vielleicht Ursprungsbeitrag nochmal genauer lesen) sehr naheliegend und sicher keine Korinthe

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 02.03.2010, 08:48 (vor 5381 Tagen) @ Gast

Wie schon geschrieben, bitte immer erst lesen und dann schreiben .. Asenka teilte uns doch mit, daß es sich nicht um eine Not-Operation handelt, sondern die Sache planbar und somit auch terminierbar ist. Insofern kann der Eingriff von Myom über Zyste bis Karzinom auch einige Tage nach
Arbeitsbeginn liegen und die Kuh wäre vom Eis. Wenn man wie gesagt will.

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Asenka @, Dienstag, 02.03.2010, 10:03 (vor 5381 Tagen) @ Joachim Röhl

VIelen Dank für die Antworten.

Leider fehlt mir immer noch die Information, ob die private Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern könnte. Die Situation ist so, dass die Operation schon geplannt worden ist, bevor ich das mit dem Anstellung wusste. Die Zeitpunkt am Ende März, passt auch ganz gut von der familiäre und berufliche Situation her.
Aber was hat an sich diese rückwirkende Kündigungsmöglichkeit der private Krankenkasse? Besteht die Möglichkeit dass ich auf die Kosten sitzen bleibe?

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung liegt nicht vor, da die Krankheit erst im Januar 2010 entdeckt wurde.

Vielen Dank!

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 02.03.2010, 11:23 (vor 5381 Tagen) @ Asenka

Januar 2010 - dann ist ja alles in Ordnung und die PKV wird wie bei fast allen größeren Geschichten im ersten Versicherungsjahr zwar prüfen, aber sie muß tariflich leisten. Betreffs empfohlener Terminverlegung mußt Du mit Deinem Arzt sprechen, zu den Zusatztarifen ganz ohne Gesundheitsprüfung kannst Du Dich gern wieder an die lesende bzw. nichtlesende Forengemeinde wenden. Welche PKV ist es denn?

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Gast, Dienstag, 02.03.2010, 10:16 (vor 5381 Tagen) @ Joachim Röhl

Bitte SELBST erstmal genauer lesen.

Sie schrieb, das OP für März geplant ist und auch bei einer planbaren OP kann man danach arbeitsunfähig sein und ist es auch oft.

Arbeitsunfähigkeit hat doch nichts mit Not-OP zu tun.

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

asenka @, Sonntag, 07.03.2010, 20:28 (vor 5375 Tagen) @ Gast

Hallo ich habe jetzt einen noch größeren Problem. Ich habe gestern den Rücktritt der Versicherung bekommen, wegen angeblichen verletzten vorverträgliche Anzeigepflicht, was definitiv nicht stimmt.
Meine Krankheit wurde Anfang Januar entdeckt, der Arzt hat einen Bericht erstellt und da geschrieben, dass seit 5 Jahren die Krankheit besteht, nur weil ich angegeben habe, dass mir nur bekannt ist dass ich seit 5 Jahre schnarche.
Bitte um Hilfe, was kann ich tun? Ich denke dass der Arzt eine richtigstellung des Berichts nicht scheuen würde. Würde das reichen? Ich möchte nicht so einfach aufgeben, da ich im Recht bin, ich habe keine falschen Angaben gemacht. Wie kann ich am besten Vorgehen? Außerdem muss ich jetzt die geplante Operation auch absagen (nach der besteht die Chance, dass meine Krankheit geheilt ist) und ich warte noch auf eine nicht unerhelbliche Summe von der Versicherung.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder besser abwarten und danach erstmal mit Ombudsmann versuchen? Wie stehen die Chancen? Ausserdem bin ich jetzt auch noch ohne Versicherungsschutz. Was für Möglichkeiten habe ich mich zu versichern?

Vielen Dank!

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.03.2010, 00:33 (vor 5373 Tagen) @ asenka

Entschuldige Asenka, aber wenn man hier wunderbarerweise anonym Auskünfte einholen kann, dann ist es hilfreich gleich alle Fakten auf den Tisch zu legen, andernfalls stochern wir rum und Du verlierst Zeit. Wir kennen das Schreiben der Gesellschaft mit den zitierten Rechtsgründen* nicht, also bleiben Vermutungen: sieht für mich alles danach aus, daß Du Dich aufgrund von Schlafproblemen und beschriebenem Schnarchen an einen Arzt oder Facharzt für HNO gewandt hast. Der hat diagnostiziert und vermutlich eine Entfernung vorhandener Polyphen oder operative Eingriffe an der Nasenscheidewand bzw. im Rachenraum angeraten. Die PKV selbst riecht möglicherweise sogar das kostenintensive Krankheitsbild Schlafapnoe und fragt sowohl Behandler, Dich und letzte Krankenkasse ab, seit wann die Beschwerden bestehen. Somit ensteht ein Bild und nach weiteren Rücksprachen zwischen Leistungs- und Rechtsabteilung wird umgehend gehandelt, um Betrug abzuwehren. So zum Verständnis mal die Sichtweise des Versicherers. Unabhängig vom möglichen Klageausgang wirst Du zunächst Kraft Gesetz und §5 Abs.1 Nr.13 SGB V in der vormaligen GKV rückwirkend aufgenommen, denn Du hast faktisch keine bestehende Anschlußversicherung. Bei Fragen? wendest Du Dich bitte an einen RA für Vertrags- und Medizinrecht

* http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html ?
http://dejure.org/gesetze/VVG/28.html ?

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

gast, Mittwoch, 10.03.2010, 06:50 (vor 5373 Tagen) @ Joachim Röhl

hallo asenka,

die aussagen von hr. röhl treffen leider nicht immer die wahrjeit, da er nicht richtig gelesen hat was du schriebst ;-)))

deine letzte pkv wäre nun wieder für dich zuständig und MUSS dich wieder versichern und auch die op zahlen!

natürlich kann auch diese aus dem gleichen grund, den vertag rückwirkend kündigen, da du dort sicher das schnarchen nicht angegeben hast.

natürlich kannst du auch klagen, doch das dauert ....!

ja so sind die hochglobten pkv-versicherer, da gibt man bei der fragen ob man krabk ist und beschwerden hat NEIn an und dann sagt man einem man hätte dort schnarchen angeben müssen ....
SCHNARCHEN stellt definitv keine krankheit dar.

aber wenn es um etwas mehr an geld geht, dann fangen die an zu suchen um abzulehnen

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Asenka @, Mittwoch, 10.03.2010, 08:46 (vor 5373 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Danke für Eure Antworten,

Es geht mir nicht mehr nur um die geplannte OP, die habe ich schon abgesagt. Es geht darum, dass die Versicherung behauptet ich hätte bei der Beantwortung der Fragen gelogen und deswegen stehe ich wie Betrüger da, nur weil die Versicherung sich entschieden hat, dass meine Krankheit denen zu teuer ist? Das kann aber nicht rechtens sein und ich möchte mich dagegen wehren. Bei der Krankheit handelt sich um einen Schafapnoe. Aber na ja, wahrscheinlich werde ich hier ohne Anwalt nicht rauskommen.

Zu Gast: Es wurde nicht gefragt, ob ich schnarche, sonst hätte ich das angegeben. Ich denke nicht dass die Versicherung im Recht ist, um den Vertrag zu kündigen.

Bin ich den automatisch in meiner vormalige GKV angenommen oder muss ich mich da melden? Muss ich dann erzählen was passiert ist und wieso ich keine Versicherungsschutz mehr habe?
Kann ich alternativ auch für diese zwei Monaten in der Basistarif der PKV oder lohnt es sich nicht?

Vielen Danks

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

gast, Mittwoch, 10.03.2010, 12:37 (vor 5373 Tagen) @ Asenka

ist mir klar, dass man nicht nach schnarchen gefragt hat!

Du musst und kannst nicht in die GKV, da du ja bis 31.12.2009 bei einer ANDEREN PKV versichert warst, müssen diese dich weiterversichern!

Ab 1.5.2010 wäre dann unter den bereits beschriebenen Umständen die GKV wieder zuständig!

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.03.2010, 12:57 (vor 5373 Tagen) @ gast

Unser bekannter Gast Arno Nyhm hat sich die Antwort diesmal gleich selbst gegeben >natürlich kann auch diese aus dem gleichen Grund den Vertrag rückwirkend kündigen, da Du dort sicher das Schnarchen nicht angegeben hast und so wird es sein, denn die Annahmerichtlinien sind bei allen Gesellschaften recht ähnlich, insbesondere falls ein durch vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gekündigter Versicherter erneut anklopft. Die Frage die jedoch offen bleibt, was hat den der Vermittler seinerzeit abgefragt? Gibt es denn keine schriftlichen Unterlagen? Und zuletzt der Hinweis, die Versicherer fragen nicht nur nach Krankheiten sondern auch nach Beschwerden, was beim Schnarchen den Nagel auf den Kopf trifft.

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

gast, Mittwoch, 10.03.2010, 13:38 (vor 5373 Tagen) @ Joachim Röhl

Schnarchen ist als Beschwerde in PKV-Anträgen anzugeben????

Und führt bei Nichtangabe ggf. zum Verlust des KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZES???

Hab ixch noch nie gehört und finde ich dreist, denn normlaes Schnarchen würde ich nie in so einem Antrag angeben bzw. z.T. weiß ich es garnicht wenn ich allein schlafe.

ARME PKVler! .... sowas passiert in der GKV keinem!

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.03.2010, 14:44 (vor 5373 Tagen) @ gast

Im Zweifelsfalle ist es bei allen individuellen Beschwerden wie zitiertem Schnarchen, gelegentlichen Rückenverspannungen oder auch chronischem Abgeschlagensein und selbst denen im Klimakterium besser eine Angabe zuviel machen, als zu wenig und somit den Gesellschaftsarzt des Versicherers entscheiden zu lassen, ob relevant oder auch nicht. Andernfalls sind nervende Rückfragen nicht ausgeschlossen. Die PKV kann sich ihre Risiken aussuchen und muß nicht Kraft Gesetz versichern. Beschwerden* selbst werden im Medizinrecht als Zeichen bzw. Symptom bedeutet, die auf mögliche Erkrankungen oder Verletzungen hinweisen können, worauf ein fachkundiger Behandler dann möglicherweise einen Befund stellt.

Da kann man sich ja garnicht getrost versichern? Doch, nur ist es ratsam die Gesundheitsfragen gründlich mit dem Verkäufer durchzusprechen, genau auszufüllen, noch besser die Patientenakten von Haus- oder Facharzt in Kopie beifügen. Auch ein schriftlicher Behandlungsnachweis der letzten Versicherung bzw. Krankenkasse läßt Zweifel ausräumen. Und generell gilt, die PKV interessiert sich für alles, was Kosten machen könnte oder gemacht hat. Heißt, wenn einer mit seinem Schnarchen behandlungsfrei leben kann, wird die Gesellschaft nie nachfragen, aber wer wie Asenka hierfür Behandlungskosten geltend macht, muß eine Rechnungsprüfung akzeptieren und der Schwarze Peter geht hier leider eindeutig an den flotten Verkäufer von seinerzeit. * http://de.wikipedia.org/wiki/Symptom

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Asenka @, Mittwoch, 10.03.2010, 16:06 (vor 5372 Tagen) @ Joachim Röhl

Entschuldigung aber es hört sich für mich an, als ob ich für irgendetwas Schuld wäre. Ich erkläre die SItuation nochmal: ich bin 29, In den letzten 5 Jahren war ich so gut wie noch nie beim Arzt und hatte nie Beschwerden. DIe Beschwerden hatte meinen Partner immer. Das war auch der Grund warum ich zum Arzt ging.
Aber ich denke nicht dass ich mich rechtfertigen muss. Ich habe keine falsche Angaben gemacht. Ich habe in den Forum geschrieben, da ich mir einen Rat holen wollte. Allerdings sehe ich keine richtigen Antwort auf meine Frage, was zu tun ist, wenn ich unrechtmässig von der Versicherung behandeln werde, sondern eher Zweifel an meine Aussage, dass ich nichts verheimlicht (oder vergessen) habe.

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.03.2010, 16:26 (vor 5372 Tagen) @ Asenka

Hast Du den sanften Hinweis auf den Schwarzen Peter überlesen? Wenn Du die Gesellschaft benannt hättest, könnten wir Dir die Gesundheitsfragen auch gern nochmal exakt einstellen, die Dir der Verkäufer sicher vorgelesen hat und wo Du vermutlich nach Rücksprache mit ihm dann bei der Frage "bestanden oder bestehen in den letzten 5 Jahren Krankheitsfolgen, Unfälle, Beschwerden oder Gebrechen?" höchstwahrscheinlich ein NEIN angekreuzt hast, obwohl das bei Dir seit fünf Jahren bestehende Schnarchen eine Beschwerde darstellt und die PKV erst dann prüfte, als Du gleich bei Vertragsbeginn Behandlungsrechnungen zu diesem einreichst ..

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Asenka @, Mittwoch, 10.03.2010, 16:33 (vor 5372 Tagen) @ Joachim Röhl

Das Schnarchen besteht nicht seit 5 Jahren, sondern wahrscheinlich schon immer. Seit 5 Jahren habe ich einen Partner, der sich darüber beschwert. Nachdem Beschwerden meinen Partner wurde nicht gefragt. Ja ich habe die Frage mit Nein beantworten und das entspricht die Wahrheit. Außerdem war ich schon vor ca 5 Jahren zum Arzt diesbezüglich (wegen meinen Partner und nicht weil ich Beschwerden hatte) und der hat gesagt es sei wegen meines Übergewichtes. Wie gesagt ich habe keine Beschwerden wegen meines Scharchens und hatte auch keine.

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

gast, Mittwoch, 10.03.2010, 16:48 (vor 5372 Tagen) @ Asenka

ich als GKVler und kenner der pkv hätte auch mein schnarchen nicht als beschwere angegeben, doch die pkv behandelt sie eben jetzt so.

und hr. röhl ist nun mal der pkv-vertreter. der weiß ganz genau, wie sich pkv (die ja nur so super toll sind und immer bessere leistungen bieten als die gkv ... satire aus) gegen kostenrisiken wehren.

wichtig ist wie genau war der wortlaut der fragen zu erkrankungen/beschwerden im antrag?

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.03.2010, 16:58 (vor 5372 Tagen) @ Asenka

Noch einmal, Du schriebst am 10.März, daß es sich >bei der Krankheit um Schafapnoe handelt. Operationskosten falltern der PKV ins Haus, wenn sie nicht sofort reagiert. Hättest Du diese Beschwerde im Antrag angegeben, wäre höchtswahrscheinlich ein ärztliches Attest verlangt worden, wo ein Befund ausgeräumt oder bestätigt würde. Im zweiten Fall meist Totalablehnung, weil Kosten im vierstelligen Bereich mit OP bzw. fünfstellig jährlich auf Dauer der Erkrankung u.a. wegen einem Atemwegsdruckgerät und vielen unterschiedlich ausgeprägten Folgeerkrankungen. http://de.wikipedia.org/wiki/Schlafapnoe-Syndrom Panjatno?

Am Rande, mit dieser Diagnose gelang es dem bundesweit bekannten Immobiliengroßpleitier Schneider vor einigen Jahren sogar Haftverschonung zu erwirken
..

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

asenka @, Sonntag, 14.03.2010, 13:59 (vor 5369 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo, ich bin echt entäuscht von Ihrem Beitrag, da ich den Eindruck hatte, dass Sie mir professionelles Rat geben können. Nach diesem Eintrag bin ich überzeugt, dass das gar nicht möglich ist, da Sie sich zu sehr in der PKV hineinversetzen. Welche Beschwerde hätte ich den angeben sollen, bitte ? Die Beschwerden, die ich nie hatte? Die Beschwerden meines Partners? Es besteht nur folgenden Möglichekeiten, dass ich etwas falsch gemacht hätte:
1. Im Antrag stand die Frage Schnarchen Sie? und ich hätte das als Nein geantwrotet
oder
2. Hat Ihr Partner Beschwerden?
Da weder Frage 1 noch Frage 2 im Antrag gestellt worden ist und ich betone nochmal Ich hatte und habe keine Beschwerden, sehe ich in mir keine Schuld und ich möchte nicht auch als Betrüger in irgendwelche Listen eingetragen werden, nur weil meine Krankheit die PKV zu teuer ist.
Ich hatte gehofft hier einen Rat zu finden und nicht dass meine Ehrlichkeit nochmal unter Beweis gestellt wird.
Aber na ja, anscheinend wird nur Anwaltliche Hilfe in meinem Fall etwas bringen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 14.03.2010, 18:03 (vor 5368 Tagen) @ asenka

Natürlich muß in dieser Situation auch mal die Sichtweise der PKV beleuchtet werden, weil und warum auch immer Du leider nicht begreifen möchtest, daß mit dem Weglassen einer Angabe zur bereits vor Antragsstellung bestehenden körperlichen Beschwerde im ICD-Schlüssel bezeichnet als Mundatmung R06.5 http://de.wikipedia.org/wiki/Schnarchen Du Dich selbst in eine äußerst schlechte Position gebracht hast. Gebührenpflichtige Unterstützung findest Du bei der http://www.anwaltssuche.de/

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

GKVler, Sonntag, 14.03.2010, 18:25 (vor 5368 Tagen) @ Joachim Röhl

tja, auch ich würde nie auf die Idee kommen, dass "schnarchen" eine Krankheit ist...

hier einige Definitionen von Krankheit:

Nach Schmidt und Unsicker, 2003: „Als Krankheit wird das Vorliegen von Symptomen und/oder Befunden bezeichnet, die als Abweichung von einem physiologischen Gleichgewicht oder einer Regelgröße (Norm) interpretiert werden können und die auf definierte Ursachen innerer oder äußerer Schädigungen zurückgeführt werden können.“ – Aber: „Abweichungen von einem physiologischem Gleichgewicht, einer Regelgröße, einer Organfunktion oder einer Organstruktur sind oft schwer zu beurteilen, weil manche physiologische Regelgrößen eine beachtliche Streuung aufweisen.“

Im Versicherungsrecht der GKV wird Krankheit definiert als ein: „Objektiv fassbarer, regelwidriger, anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung erfordert und zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.“ Dabei wird die Aufmerksamkeit nur auf die Behandlungsbedürftigkeit gelenkt. In diesem Sinne liegt Krankheit nur dann vor, wenn Behandlungsbedürftigkeit besteht, um beispielsweise Schmerzen zu beheben, zu lindern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen oder die zukünftige Erwerbsfähigkeit zu beeinflussen. Ungeachtet dessen, dass es sehr schwierig ist, objektiv zu bestimmen, wo Gesundheit aufhört und damit Krankheit anfängt, wird die Krankheit als Abweichung von der Norm verstanden.
http://gesundheitsmanagement.kenline.de/html/definition_gesundheit_krankheit.htm

also liegt in der GKV z. B. eine Krankheit erst dann vor, wenn sie behandlungsbedürftig ist und/oder Arbeitsunfähigkeit verursacht. Schnarchen wäre dementsprechend erst dann eine Krankheit, wenn man deswegen zum Arzt geht...

wie ist denn die Defintion von "Krankheit" bei der PKV??

Gruß GKVler

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Arno Nhym, Sonntag, 14.03.2010, 19:01 (vor 5368 Tagen) @ GKVler

also jetzt muss ich Joachim mal in Schutz nehmen ;-))) er hat doch fair informiert, warum die PKV so handelt! Auch wenn es dir nicht hilft!

Doch die PKV handelt m.E. falsch:

Das normale Schnarchen wird auch als kompensiertes Schnarchen bezeichnet und ist eine Normvariante ohne Krankheitswert.

->>> so wäre es aus meiner Sicht bei Dir gewesen, da du keine Beschwerden hattest und deshalb auch nie beim Arzt warst

anzugeben wäre es dann bei ->>>> Wenn eine Person regelmäßig von obstruktivem Schnarchen betroffen ist und darunter leidet oder im Alltag beeinträchtigt ist, wird nach der International Classification of Sleep Disorders (ICSD-2) eine schlafbezogene Atmungsstörung diagnostiziert.

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 14.03.2010, 19:22 (vor 5368 Tagen) @ GKVler

Wir sprechen über Beschwerden und Gebrechen, wonach die PKV im Antrag gezielt fragte und ich am 10. März wiederholt hinwies ..


Zweimal ePost hier gleich mitbeantwortet: R06.5 beschreibt das Symptom Mundatmung, volkstümlich als Schnarchen bezeichnet; der ICD-Schlüssel selbst ist keine Erfindung einer PKV sondern das internationale Diagnoseklassifikationssystem http://www.icd-code.de/suche/icd/code/R06.-.html?sp=SR06.5

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Arno Nhym, Sonntag, 14.03.2010, 20:23 (vor 5368 Tagen) @ Joachim Röhl

Bescherden und Gebrechen sind Synonyme!

Und das normale Schnarchen fällt m.E. nicht unter R06.5 siehe oben

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

GKVler, Sonntag, 14.03.2010, 20:33 (vor 5368 Tagen) @ Joachim Röhl

das ICD-Verzeichnis ist die eine"internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme"

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_statistische_Klassifikation_der_Krankheiten_und_verwandter_Gesundheitsprobleme

- das es eine Erfindung der PKV ist, hat niemand behauptet...

wie auch Joachim Röhl selbst schreibt, ist Mundatmung ein Symptom, keine Krankheit. Mundatmung und Schnarchen sind übrigens keine synonymen Begriffe sind

Mundatmung = Atmen durch den Mund z. B. bei forcierter Atmung, Behinderung der Nasenatmng u. a. auch durch Schnupfen (Rhinitis)

Schnarchen = atemabhängige Geräusche, die während des Schlafs durch Flatterbewegungen des erschlafften Gaumensegels oder Zurücksinken der Zunge hervorgerufen werden, häufig lageabhängig, nach Alkoholeinfluss oder bei behinderter Nasenatmung

Quelle für beide Definitionen: Pschyrembel

übrigens ist in der Nähe von R06.5 folgende ICD-Schlüssel Ermüdung und Unwohlsein, Kopfschmerz, Fieber, Störungen der Stimme, Sprach- und Sprechstörungen, Halsschmerzen, Husten, Bauschmerzen, Übelkeit und Erbrechen etc. - wenn alle im ICD-Verzeichnis genannten Syymptome auf einem Antragsformular der PKV angegeben werden müssten, müsste man die Anträge wahrscheinlich mit einer Spedition statt mit der Post wegschicken...

was genau sind jetzt eigentlich "Beschwerden und Gebrechen" - muss ich wirklich jedes mal, wenn ich mal Kopfweh, jeden Schnupfen und Husten, jede Übelkeit etc. angeben, die ich mal hatte angeben?

Gruß GKVler

Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 14.03.2010, 22:13 (vor 5368 Tagen) @ GKVler

1. komme mir schon vor wie eine Asiatische Gebetsmühle: unsere Asenka hat wie sie am 10. März schrieb >wahrscheinlich schon länger als fünf Jahre das nächtliche Schnarchen. Ging dann vor rund 5 Jahren zum Arzt, weil sich ihr Partner über ihre nächtlichen Geräusche störte. Ihr Doktor untersucht sie und stuft das sie individuell nicht belastende Symptom Schnarchen nach Befundung als Gebrechen ein und notiert es deshalb in ihrer Patientenakte! Sicherlich hat er im Rahmen seiner ärztlichen Aufklärungs- und Behandlungspflicht einige Empfehlungen gegeben. Sie beschreibt ein vorhandenes Übergewicht, was sicher reduziert werden sollte, möglich wären auch Aufforderungen zu sportlicher Betätigung, der Umstellung der Ernährung und eventuell auch einer Alkoholreduktion .. wissen wir aber nicht genau, weiß nur Asenka, ihre Doktor und die ehemalige PKV ..

2. das ihr Doktor nicht einfach eine "Winddiagnose" gestellt hat, belegt die dann im Januar 2010 diagnostizierte Schlafapnoe. Und genau jetzt kommt die spannende versicherungsrechtlich folgenschwere Frage, ob dieses Krankheitsbild mit dem Schnarchen seinerzeit in Verbindung gebracht werden kann. Die möglicherweise juristische Betrachtung wir uns Asenka vielleicht später mal mitteilen, ich selbst tippe ganz stark auf ein ja.

3. entgegen landläufiger Meinung kann eine PKV einem Versicherten ebenso wenig Diagnosen oder Gebrechen unterstellen wie die GEZ nicht per "Peilwagen" Schwarzseher auftreibt. Die Leistungsabteilungen werden allerdings mit medizinischen Abrechnungsdaten ihrer Versicherten ständig angereichert und fragen im Verdachtsfalle dann einfach nach beim Versicherten, den unterschiedlichsten Behandlern und gern auch den letzten Versicherungen versus gesetzlichen Krankenkassen. Somit ensteht ein Gesamtbild. Bevor eine PKV einen Vertrag anfechtet oder gar zurück tritt, wird zwar zügig wegen der Fristwahrung, aber äußerst umfangreich recherchiert, denn diese Entscheidung muß gegebenenfalls auch vor Gericht Bestand haben.

4. da die Verletzung von Obliegenheiten, wie auch der Versicherungsbetrug durch Abrechnungsmanipulation nicht unwesentlich auf die Zahlbeiträge der anderen Versicherten durchschlägt, geht man in der PKV dagegen vor. Zwar gibts glücklicherweise keine anonymen Telefone wie in der GKV http://www.vdek.com/versicherte/Manipulationsabwehr45256/index.htm und auch Schipkarten künftig sogar mit integriertem Lichtbild muß kein Privatversicherter bei Arzt oder Zahnarzt zwangsweise vorlegen.

5. in scheinbar vergleichbare Situation kam ein männlicher Versicherter, der durch nächtliches Zähneknirschen die Ruhe seiner Holden über Jahre störte. Der Zahnarzt machte ihn eines Tages drauf aufmerksam, daß die Schneidezähne erheblich abgeschliffen wären und prophylaktisch des nachts eine Okklusionsschiene zu tragen sei. Auch hier prüfte eine Versicherung und biß sich selbst die Zähne aus, da dieses Gebrechen in der Patientenakte des "Zahnarztmuffels" niemals festgehalten war. Leistungen für die alljährlichen Knirscherschienen rund 350€ plus einmalig vier Keramikkronen in einer Gesamthöhe von 2800€.

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