Angestellte und freier mitarbeiter (Private Krankenversicherungen)
ich bin Angestellte in Teilzeit und werde noch als freier Mitarbeiter arbeiten. Der Zeitaufwand für beide Tätigkeiten wird etwa gleich sein. Meine Frage : Nach welchen Kriterien geht die Krankenkasse vor um zu entscheiden ob ich für die freie Mitarbeiterschaft Beiträge in die GKV einzahlen soll?
Re: Angestellte und freier mitarbeiter
Wirst Du als vorrangig selbständig tätig eingestuft, weil da Zeitaufwand oder Einnahmen höher sind, mußt Du für die Angestelltentätigkeit keine Beiträge abführen und wirst mit rund 311€ im Mindestbeitrag als Selbständige eingestuft. Je nachdem was Du möchtest, mußt Du auf folgende Fallstricke achten: die GKV unterstellt generell eine hauptberufliche Selbständigkeit, wenn Du selbst einen abhängig Beschäftigten führst. Weiterhin wird auch gern die Stundenzahl der Öffnungszeiten eines Geschäftes komplett ausgezählt. Tip: bei Einstufung auf nebenberufliche Selbständigkeit wird ein Beitrag von nur 138€ fällig, aber prüft hier die Kasse noch argwöhnischer, denn die Jahreseinnamen müssen in der nebenberuflichen Selbständigkeit etwas unter 10.000€ liegen und höchstens 15h pro Woche darfst Du Deine freie Mitarbeit betreiben. Was machen sie denn im Hauptberuf ist dann oft zu hören und vielleicht erwähnst du dann einfach, daß Du mit Teilzeitjob und kleiner nebenberuflicher Tätigkeit zwar gerade so über die Runden kommst, aber im Hauptberuf Hausfrau und erziehende Mutter bist. Fragen? ePost
Re: Angestellte und freier mitarbeiter
Danke!!
wenn ich das richtig verstanden habe gibt es keine klaren Kriterien (die man schwarz auf weiß nachlesen kann) sondern ist man von der Einschätzung des Sachbearbeiters abhängig?
muß man nach einem Jahr die Steuererklärung vorlegen oder reicht die eigene Angabe von Einkünften?
Re: Angestellte und freier mitarbeiter
Der letzte Steuerbescheid und falls nicht vorhanden eine aktuelle Einnahmen- / Überschussberechnung am besten abgezeichnet von einem Steuerberater sind vorzulegen. Die Masse ist zwar im Sozialgesetzbuch geregelt, aber der Schalterangestellte muß von Deiner Position überzeugt werden und da gibt es Betrachtungsweisen von wohlwollend entgegenkommend bis hartleibig.
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40eab351e2df2
http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/nebenberuflich-selbststaendig/genehmigungen-antraege/sozialversicherung-krankenversicherung-rentenversicherung.html
Re: Angestellte und freier mitarbeiter
Wirst Du als vorrangig selbständig tätig eingestuft, weil da Zeitaufwand oder Einnahmen höher sind, mußt Du für die Angestelltentätigkeit keine Beiträge abführen <<<
Falsch ... 1. sind aus der Beschäftigung AlV und RV-Beiträge zu entrichten und 2. werden die Einkünfte aus der Besch. bei der Beitragsbemessung als Selbstständiger herangezogen - (siehe nächster Punkt) und du verlierst den Anspruch auf den AG-Anteil für die KV+PV
und wirst mit rund 311€ im Mindestbeitrag als Selbständige eingestuft.<<<
Falsch, dieser Beitrag gilt nur dann, wenn dein Einkommen (also Summer aller Einkünfte under der Mindesbemeesungsgrundlage von ca. 1900 EUR liegt. hat du also aus dem Teilzeitjob 1200 EUR und aus der Selbstständigkeit 1500 EUR reichen eben die 311 EUR nicht.
Je nachdem was Du möchtest<<<
es kommt eben nicht auf das "möchten", sondern auf diue tatsächlichen Verhältnisse. Alos müsste man einfach nur wahrheitsgemäße Angaben machen.
Alles andere ist nicht in ordnung und wenn sich gerade solche Leute wie unser Außenminister darüber aufregen, dass der Sozialstaat von allen Hartz IV-Empfängern missbraucht wird, dann sollte man erstmnal generell in der gesellschfat anfangen von Ehrlichkeit zu reden. Denn es sind nämlich genua solche Leute wie ein Hr. Röhl die Versuchen zu manipulieren und zurecht zu biegen um PERSÖNLICHE Vorteile zu erzielen.
Und wenn die Oberschicht (rechtliche Möglichkeiten der Minimierung der steuerpflichtigen Einkünfte gen NULL) und die Mittelschicht natürlich legal im Sinne aller gesetzlichen Schlupflöcher nur auf seine eigenen persönlichen Vorteile zum nachteil der gesellschaft aus ist, dann brauchen genau diese sich nicht über die Hartz IV-Empfänger aufregen, die nämlich ganz legal ihre ihnen rechtmäßig zustehenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten.
Und wenn dann einige von diesen einen zumutbaren Job ablehnung mit einem zweifelhaften ärztlichen Attest, dann ist dies aus meiner Sicht weit weniger schlimm, als wenn der Einkommensmillionär NULL Einkommensseuer zahlt, denn der Hartz IV-Empfänger BETRÜGT die Gesellschaft dann um 350 EURx12 Monate der Einkommensmillionär um hunderttausende EUR.
, mußt Du auf folgende Fallstricke achten: die GKV unterstellt generell eine hauptberufliche Selbständigkeit, wenn Du selbst einen abhängig Beschäftigten führst. Weiterhin wird auch gern die Stundenzahl der Öffnungszeiten eines Geschäftes komplett ausgezählt. Tip: bei Einstufung auf nebenberufliche Selbständigkeit wird ein Beitrag von nur 138€ fällig, aber prüft hier die Kasse noch argwöhnischer, denn die Jahreseinnamen müssen in der nebenberuflichen Selbständigkeit etwas unter 10.000€ liegen und höchstens 15h pro Woche darfst Du Deine freie Mitarbeit betreiben. Was machen sie denn im Hauptberuf ist dann oft zu hören und vielleicht erwähnst du dann einfach, daß Du mit Teilzeitjob und kleiner nebenberuflicher Tätigkeit zwar gerade so über die Runden kommst, aber im Hauptberuf Hausfrau und erziehende Mutter bist. Fragen? ePost
Re: Angestellte und freier mitarbeiter
Welchen persönlichen Vorteil zieht Herr Röhl denn aus seinen Beiträgen?
Seien Sie froh, dass es Leute gibt, die ihre Zeit in das Forum einbringen. Wenn Ihnen der Inhalt nicht passt, argumentieren Sie dagegen. Aber so ist das doch nichts.
Re: Angestellte und freier mitarbeiter
Welchen persönlichen Vorteil zieht Herr Röhl denn aus seinen Beiträgen?
ich würde sagen Einkommen sprich: Provisionen aus dem Verkauf von Versicherungspolicen
die Jahreseinnamen müssen in der nebenberuflichen Selbständigkeit etwas unter 10.000€ liegen und höchstens 15h pro Woche darfst Du Deine freie Mitarbeit betreiben
wo sind diese Zahlen her????
Gruß GKVler
ich kann mich den Ausführungen von Gast nur anschließen - wer sich über die bösen Hartz IV-Bezieher aufregt, sollte zunächst mal vor seinen eigenen Tür kehren. Ich denke, durch die Auswertungen der Steuer CDs aus der Schweiz und aus Lichtenstein kann der Staat genügend Einnahmen aus Steuernachzahlungen und Strafen erzielen, um die Hartz IV-Bezieher noch eine Zeit lang finanzieren zu können...
Re: Angestellte und freier mitarbeiter
ich würde sagen Einkommen sprich: Provisionen aus dem Verkauf von Versicherungspolicen
Im Gegensatz zum GKV-Außendienst verschwendet er dabei jedenfalls keine Steuergelder.
Ich denke, durch die Auswertungen der Steuer CDs aus der Schweiz und aus Lichtenstein kann der Staat genügend Einnahmen aus Steuernachzahlungen und Strafen erzielen, um die Hartz IV-Bezieher noch eine Zeit lang finanzieren zu können...
Joar, ein paar Tage wird es schon reichen...
Re: Angestellte und freier mitarbeiter
es ging mir nicht um den persönlichen nutzen, den herr röhl hat, sondern darum, dass er mit seinen dubiosen tipps das "sozial-schmarotzertum" auf hohem niveau fördert.
naja und gelegentlich verirrt sich sicher auch ein pkv-ler der seine pkv nicht mehr zahlen kann per mail nach berlin zu herrn röhl mit der bitte ihm zu "helfen"
z.b. rückkehr GKV oder auswandern nach thailand
http://www.nataliasversicherung.de/mitarbeiter/mitarbeiter.html
... ruhig mal lesen unter mediziner, versicherte und fragen ... selten soviel pkv-geschleime und halbwahrheiten gelesen.