Elternzeit/Wiedereinstieg (Private Krankenversicherungen)
Olivia, Freitag, 05.03.2010, 15:57 (vor 5377 Tagen)
Noch bin ich in Elternzeit und komplett zu Hause. Ich bin 100% PKV.
Nun ergeben sich verschiedene Möglichkeiten und damit verbundene Fragen an die Experten im Forum:
1. zurück zum alten AG und dort 50% arbeiten (und dann unter die Grenze rutschen): theoretisch sofort GKV oder komplett freistellen lassen oder nur für die restliche Elternzeit freistellen lassen und weiter 100% PKV
2. woanderst arbeiten und ca. 1000€/Monat verdienen: genau gleich wie 1.
3. woanderst einen 400€Job machen: was hätte das für Konsequenzen?
4. nix arbeiten / 400€-Job / 1000€-Job und PKV bleiben - ab 2012 könnte ich über meinen Mann in die Beihilfeberechtigung kommen, da dürfte ich aber in 2010 und 2011 jeweils nicht mehr als 18.000 Euro verdient haben
Da ich insgesamt lieber in der PKV bleiben würde, stellt sich die Frage, welche Lösung hinsichtlich der Krankenkassengeschichte für mich die attraktivste wäre. Insbesondere Punkt 3 ist mir noch völlig unklar. Die Alternative GKV+Zusatz ist mir bekannt.
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg
Olivia, Sonntag, 07.03.2010, 18:54 (vor 5375 Tagen) @ Olivia
Nochmalige Bitte um Antworten,
insbesondere wichtig wäre mir, was jetzt ein 400€ Job bedeuten würde?
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 07.03.2010, 22:08 (vor 5375 Tagen) @ Olivia
Vielleicht werden sich Czauderna und die GKVlerin nochmal zu ihrem Resort melden .. bei 1. und 2. gilt eine Befreiung aufgrund Teilzeittätigkeit lediglich für die Dauer der Elternteilzeit!. Im Anschluß kann die PKV fortgesetzt werden kann, wenn über 49.950€ jährlich verdient wird. Der 3. Weg löst keine Versicherungspflicht aus, weil die erst ab 400,01€ entsteht und durch die zuletzt bestehende PKV auch eine Pflicht nach SGB V §5 (1) Punkt 13 ins Leere läuft. Dies gilt sowohl für die Elternzeit, als auch danach. Der 4. Weg gleicht ohne Beschäftigung oder mit bis zu 400,00€ eben beschriebenem Dritten / beim 1000€-Arbeitsverhältnis greift die GKV zu und eine "erneute Befreiung" wird verwehrt / zuletzt angesprochene Beihilfeberechtigung von 70% für Ehegatten gilt beim Jahreseinkommen von bis zu 18.000€. Noch etwas polemischer wird es auf den Seiten des PKV-Verbandes* und lesenswert ist hierzu auch Punkt 5.4.5 auf Seite 16 des gemeinsamen Rundschreibens der Krankenkassen**
* http://www.pkv.de/publikationen/pkv_publik/archiv/pkv-publik-nr-1-2010/titel-elternzeit
** http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV
Olivia, Sonntag, 07.03.2010, 22:31 (vor 5375 Tagen) @ Joachim Röhl
ohje, das ist ja hochkompliziert!?
a) wenn ich 1.+2. machen würde, dann kann ich auf Antrag für die ElternzeitZeit PKV bleiben. Verdiene ich anschließend ü49.950 bleibe ich automatisch PKV, falle ich darunter muss ich in GKV oder kann ich mich dann doch noch dauerhaft befreien?
b)am sinnvollsten scheint mir doch, den 400 € Job zu machen und PKV zu bleiben, anschließen ab 2012 die PKV auf 30 % (100%PKV auf 30% reduzieren müsste ja kein Problem sein) reduzieren und die Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Was würde dann denn passieren, wenn ich Jahre später mal über die 18.000 Euro verdienen würde (aber unter 49950) und der Beihilfeanspruch wegfallen würde= GKV-Pflicht??? oder muss ich in der PKV bleiben? - wie könnte ich denn dann ggf. wieder in die GKV zurück (vor 55?)
--ich hoffe das Forum kann mich weiter unterstützen, ein wirklich sehr kompliziertes Thema!!--
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 08.03.2010, 07:02 (vor 5375 Tagen) @ Olivia
Das ist es und somit ein gutes Verdienstfeld für Anwälte und unsere geliebte GKV natürlich ebenso. Bei a) gibt es den Fallstrick, daß eine Befreiung während der Elternteilzeit aufgrund Teilzeitbeschäftigung nur für diesen Zeitraum gilt. Ein zweite Befreiung wegen Fortführung der Teilzeitbeschäftigung nach einem Jahr ist ausgeschlossen, weil dann keine fünfjährige Versicherungfreiheit nachgeweisen werden kann und hier zitiere ich den vierten Punkt der Verbandsdarstellung, weil während der Elternzeit die Versicherungsfreiheit ja nicht auf dem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze beruhte, sondern nur auf der Befreiung wegen der Elternzeit..
Wird allerdings spätestens nach einem Jahr beginnend, wieder über der Versicherungspflichtgrenze verdient, darf man in der PKV bleiben. Geschieht dies nicht, muß man in die Gesetzliche zurück und kann erst nach dreijährigem erneuten Überschreiten wieder zur Privaten.
Käme es allerdings erst später, nach vorangegangener Überschreitung und Privatversicherung zu einem erneuten Absenken aufgrund Wenigerverdienst, greift die GKV ebenso heißhungrig auf das lukrative Vögelchen zu, denn bis fast 631€ winken als saftiger Beitrag, auch wenn das Gehalt nur wenig unter zitierte 49.950€ sinkt!
Die Kinder wären in der GKV gegebenenfalls beitragsfrei mitversichert, aber was denkt eine sorgende Mutter über ein sich Billigsparen, wenn sie dann das Schreien ihres Kindes im überfüllten Wartzezimmer erleben muß, während privatversicherte Kinder sofort durchgewunken werden ("sie hatten einen Termin bei uns") und selbst deren Facharztbesuche äußerst kurzfristig realisiert werden ("würde es ihnen noch diese Woche passen") geschweige denn das Verweigern von Medikamenten wegen gesetzlicher Budgettierung oder gar einer OP-Warteliste. In Deinem Fall würde die GKV von Dir eigene Beiträge einfordern, aber vielzitierte Familienversicherung Pustebacke, denn Dein Kind würde man ausklammern und es zur Versicherung des Ehegatten verweisen. Wir wissen alle sind gleich, einige gleicher ..
Der sinnvollste Weg ist b) denn z.B. heute dreißigjährig und versichert bei der halleschen im Hochleistungstarif Primo mit 3000€ Krankengeld, würden aus aktuell 400€ Gesamtbeitrag inklusive! Arbeitgeberanteil als beiheilfefähige Ehegfrau ganze 126€ bei 70% Beihilfe werden. Bei Überschreitung der 18.000€ würde die Beihilfe jedoch entfallen und die GKV wieder rufen, erst mit dem 55. Lebensjahr wäre endlich Schluß. Heißt spätestens ein Jahr vorher müßte man nach heutiger Gesetzeslage ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ab 400,01€ brutto her. Fragen? ePost
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV
Olivia, Dienstag, 09.03.2010, 11:45 (vor 5373 Tagen) @ Joachim Röhl
es gibt Neuigkeiten:
ich bin doch sofort beihilfeberechtigt! Dadurch reduziert sich mein PKV Beitrag natürlich deutlich.
Jetzt aber das Problem:
-wenn ich wieder arbeiten gehe und in (oder nach der elternzeit) einen 400 Euro Job mache, passiert gar nix - ich bleibe PKV 30 und Beihilfe 70%
-aber wenn ich dann zwischen 400 Euro im Monat und 18.000 Euro im Jahr (Beihilfegrenze) verdiene, muss ich trotzdem in die GKV, es sei denn ich lasse mich lebenslang befreien.
Dann ist aber das Problem, wenn ich später über 18.000 Euro/Jahr verdiene, falle ich aus der Beihilfe und ich muss mich wieder zu 100% PKV versichern (was bei einem Einkommen von knapp über 18.000Euro heftig wäre)
Was meinen Sie hierzu? - und spielte es eine Rolle, ob ich in der Elternzeit über 400 Euro arbeite oder erst danach?
Eine Möglichkeit wäre, von Oktober bis Dezember 2010 über 4000/Monat jeweils zu verdienen (und damit doch weiter automatisch befreit zu bleiben?) und ab Januar 2011 einen 400/Job oder gar nicht zu arbeiten, dann bliebe in beiden Jahren der Beihilfeanspruch bestehen und ich könnte erst mal PKV bleiben ohne mich lebenslang befreien zu müssen!? ist das so richtig???
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV
Olivia, Freitag, 21.05.2010, 15:53 (vor 5300 Tagen) @ Olivia
jetzt muss ich mich nochmal melden!
angenommen ich arbeite in Elternzeit 50% und verdiene dadurch natürlich unter der JAEG.
Dann kann ich mich doch gem. § 8 (1) Nr. 2 SGB V für die Elternzeit befreien lassen. Dies muss ich doch dann innerhalb 3 Monaten gegenüber meiner letzten GKV machen.
Da ich in 2010 auch unter 18.000 € liege, habe ich für 2010, 2011 und 2012 (in Baden-Württemberg) eine Beihilfeberechtigung über meinen Mann. Sprich ich muss mich zu 30 und mein Kind zu 20 % PKV versichern. Der Beitrag für die PKV müsste doch eigentlich ca. zur Hälfte vom Arbeitgeber bezuschußt werden, richtig?
Nun zur Zeit nach der Elternzeit:
Wenn ich in der PKV bleiben will, bleibt mir nichts anderes übrig als innerhalb eines Jahres nach Ende der Elternzeit über der besonderen JAEG (z.Zt. 45.000 €, da ich bereits 2002 PKV war) zu verdienen, dh. vermtl. von 50% auf 75% aufzustocken. Ich müsste mich dann auch wieder ab 2013 zu 100% PKV versichern, da die Beihilfe nach 3 Jahren entfiele. Frage bleibe ich dann "automatisch" versicherungsfrei oder muss ich das auch irgendwo beantragen.
Verdiene ich auch nach einem Jahr, nach Ende der Elternzeit unter der besonderen JAEG muss ich zwangsläufig (da kein anderer Befreiungstatbestand greift) in die GKV!
Bitte schaut mir das nochmal so durch, ob das alles so passt. DANKE
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV
Manu, Montag, 13.12.2010, 11:09 (vor 5094 Tagen) @ Olivia
hier die neue Rechtslage (von der Homepage des PKV-Verbandes):
"Privat versicherte Arbeitnehmer, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der GKV innerhalb einer Frist von drei Monaten befreien zu lassen. Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen, an welche die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Ab dem 31. Dezember 2010 gilt für Beschäftigte, die im Anschluss an die Zeiten des Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, dessen Arbeitszeit auf maximal die Hälfte vergleichbarer Vollbeschäftigte begrenzt ist und welches bei Vollbeschäftigung mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vergütet würde, dass sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen können.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seit mindestens fünf Jahren versicherungsfrei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze war. Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit werden insoweit angerechnet.
Beispiel: Ein privat versicherter Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 2006 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. In der Zeit vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011 nimmt er Elternzeit, ohne einer Beschäftigung nachzugehen. Im Anschluss an die Elternzeit nimmt er eine Teilzeittätigkeit mit einem Umfang von 20 Stunden pro Woche und einem Jahresgehalt in Höhe von 25.000,-- Euro auf. Vergleichbare Vollbeschäftigte arbeiten 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer kann sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Teilzeittätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben."
Was ist denn hier nun der Unterschied zur alten Rechtslage?
Bisher war es doch auch so, dass wer vorher PKV war, dann nach der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat und unter die Grenze fiel, sich trotzdem lebenslang von der GKV-Pflicht befreien lassen konnte! Was ist denn jetzt genau der Unterschied?
---ich glaube ich habe es selbst gefunden!
früher konnte man sich also in der Elternzeit bei Teilzeitjob für die Zeit der Elternzeit befreien lassen. Danach musste man über JAEG verdienen oder man wurde automatisch GKV.
jetzt kann man auch nach der Elternzeit in PKV bleiben, weil zur 5-jährigen Versicherungsfreienzeit auch die Elternzeit gehört (im Gegensatz zu vorher) - FRAGE: wenn ich mich zunächst in der Elternzeit befreien lasse und anschließend immer noch 50% arbeite und unter JAEG verdiene, mich dann befreien lasse, gilt diese Befreiung dann lebenslang???
Stimmt das alles so????????????????
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV
Manu, Dienstag, 14.12.2010, 15:07 (vor 5093 Tagen) @ Manu
was meinen Sie Herr Röhl oder RHW?
Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV
RHW, Dienstag, 14.12.2010, 21:42 (vor 5093 Tagen) @ Manu
Hallo Manu,
ich gestern den Entwurf eines Rundschreibens zum Thema Jahresarbeitsengelt/Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht gelesen.
Vermutlich wird das Rundschreiben nach der Bundesratsentscheidung am Freitag veröffentlicht. Vermutlich auch auf den folgenden Seiten:
Wenn ich etwas Genaueres weiß, werde ich hier wieder schreiben.
Was ich bisher hier gelesen habe, hört sich alles sehr plausibel und nachvollziehbar an.
Gruß
RHW