Was ist Kündigungsgrund bei der BBK (Private Krankenversicherungen)

Emdu @, Freitag, 05.03.2010, 17:59 (vor 5377 Tagen)

Guten Tag, meine Schwester war bisher immer beihilfeberechtigt; nun ist die Berechtigung hierfür weggefallen und meine Schwester wollte von der Familienversicherung aussteigen (weil sie 80€ mehr zahlen würde als bei einer alternativen Versicherung) und sich selbst anderweitig versichern. Anfangs hatte die BBK per Telefon scheinbar nichts darüber gewusst, dass meine Schwester keinen berechtigten Grund für eine sofortige Kündigung hat... doch jetzt will man ihr erst eine Kündigung zum September ermöglichen.

Kann mir jemand sagen, ob das gerechtfertigt ist?


Gruß

Re: Was ist Kündigungsgrund bei der BBK

Christian, Mittwoch, 10.03.2010, 22:39 (vor 5372 Tagen) @ Emdu

Hallo!
Ich würde gerne antworten, aber ich verstehe nur Bahnhof...
Was soll BBK sein? Familienversicherung gibt es in der PKV nicht...
Aber ich versuche es mal.
Angenommen Ihre Schwester ist in er PKV: Wenn der Beihilfeanspruch weggefallen ist, aber Ihre Schwester wird nicht "pflichtig" (Anstellung; oder Studium 1. Semester...), dann gilt die übliche Kündigungsfrist beim privaten Krankenversicherer.
Mit BBK könnten Sie die DeBeKa meinen, dann könnte das auch mit September hinhauen, da hier das VJ nicht identisch dem KJ ist.

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