Kontrahierungszwang greift nicht, was nun? (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich bin in dieser Woche zum zweiten Mal Vater geworden. Ich bin seit dem 1. Januar privat Krankenversichert somit auch mein erstes Kind.
Nach der Geburt wurde bei meinem zweiten Kind eine leichte Fehlstellung eines Fußes festgestellt.
Als ich nun mein Kind bei meiner Versicherung anmelden wollte, teilte mir mein Versicherungsmakler mit, dass ich ein Gesundheitsattest für das Kind vom Arzt benötige, da der Kontrahierungszwang nicht greift (keine drei Monate versichert).
Auf Grund der Diagnose habe ich jetzt die Befürchtung, dass mein Kind nicht angenommen wird und somit ohne Versicherung da steht.
Wie und wo kann ich mein Kind versichern, ggf. als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung? Und mit welchen Kosten muss ich bei einer freiwilligen Versicherung meines Kindes rechnen?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
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- Kontrahierungszwang greift nicht, was nun? -
kleinbubi,
06.03.2010, 19:52
- Re: Kontrahierungszwang greift nicht, was nun? - Lord, 07.03.2010, 00:07