Re: PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht etc. (Private Krankenversicherungen)
Lesen Sie dazu Ihren Vertrag bzw. den Antrag an die PKV. Ich kenne eine Formulierung, wonach die PKV nur kündigen kann, wenn sie wegen dem nicht Angezeigten gekündigt hätte. Wenn dies zB nur eine kleine Wunde war, wird die PKV sich nicht auf den Standpunkt stellen können, daß sie deswegen abgelehnt hätte. Aber: Wenn wegen dieser Sache ein Risikozuschlag genommen woreden wäre, kann die PKV diesen durch einseitige Erklärung nehmen.
gesamter Thread:
- PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht etc. -
pkvuser,
10.03.2010, 12:34
- Re: PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht etc. - chris, 10.03.2010, 14:29