PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht etc. (Private Krankenversicherungen)

pkvuser @, Mittwoch, 10.03.2010, 12:34 (vor 5373 Tagen)

Bitte um Fachkundigen Rat.


Gehen wir davon aus im Oktober 2009 eine PKV-Vollversicherung abgeschlossen zu haben, Start des Versicherungsschutz wäre dann der Januar 2010.
Beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen ist dann ein kleiner Fehler unterlaufen, und zwar wurde ein kleines Wehwehchen nicht angegeben obwohl drüber gesprochen wurde, also zwischen mir und dem Versicherungsmakler.
Das Wehwehchen war im März 2009 und bedarf keiner Behandlung mehr, bzw. war schnell ausgeheilt, ne Woche eine Rezeptfreie Salbe drauf und es war alles wieder ok.
Nun Heute, also etwas mehr als zwei Monate nach Versicherungsbeginn passiert irgendetwas, zB. ich brech mir den Fuß oder Arm, bekomme eine Lungenentzündung oder sogar eine Lebensbedrohliche Krankheit wie Krebs oder HIV.
Nun meine Fragen...

Diese Krankheit wenn Sie jetzt oder später eintrifft wäre ja dann ein Versicherungsfall der nichts mit dem Wehwehchen vom März 2009 zu tun hat, wie sehen meine
Chancen aus das ich meine Leistungen von der PKV bekomme was den Versicherungsfall angeht?

Kann mich die PKV wegen Vorvertraglicher Anzeigepflicht kündigen, obwohl der Versicherungsfall nix mit der Sache von März 2009 zu tun hätte, wenn ja, wer kommt dann für meine Kosten auf was Arzt und etc. angeht?

Kann ich Rückwirkend Gesundheitsfragen ändern bzw ergänzen?

In Die GKV könnte ich nicht zurück da ich zu viel verdiene.

Danke schonmal vorab.

Re: PKV, Gesundheitsfragen, Vorvertraglicher Anzeigepflicht etc.

chris, Mittwoch, 10.03.2010, 14:29 (vor 5373 Tagen) @ pkvuser

Lesen Sie dazu Ihren Vertrag bzw. den Antrag an die PKV. Ich kenne eine Formulierung, wonach die PKV nur kündigen kann, wenn sie wegen dem nicht Angezeigten gekündigt hätte. Wenn dies zB nur eine kleine Wunde war, wird die PKV sich nicht auf den Standpunkt stellen können, daß sie deswegen abgelehnt hätte. Aber: Wenn wegen dieser Sache ein Risikozuschlag genommen woreden wäre, kann die PKV diesen durch einseitige Erklärung nehmen.

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