Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)
Lord, Freitag, 12.03.2010, 14:42 (vor 5370 Tagen)
Nachdem ich hier im Forum über Vorvertragliche Anzeigepflicht gelesen habe, habe ich noch Mal mein Vertrag und Gesundheitsfragen angesehen, die ich beantwortet habe. Ich habe auch einige Zeit überlegt, ob ich was vergessen habe. Und tatsächlich ist mir eingefallen, dass ich vor ein Paar Jahren Allergietest gemacht habe. Ich hatte keine Beschwerden, sondern wollte Mal prüfen ob ich Allergien habe und der Test wurde auch damals von meiner Hausärztin angeboten.
Bei mir wurde Tierhaarallergie (speziell auf Haare von Hunden) festgestellt. Als ich Gesundheitsfragen beantwortet habe, habe ich an die Allergie gar nicht gedacht, da ich ja nie behandelt wurde und nie Beschwerden hatte.
Jetzt mache ich mir Sorgen, ob der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktritt, wenn er irgendwann meine Krankengeschichte überprüft. Speziell geht es mir um Tarif 182 und 262 von ARAG. Für Zahnzusatzversicherung ist die Allergie wahrscheinlich nicht interessant.
Was passiert wenn ich jetzt die Allergie nachmelde? Wird ARAG vom Vertrag zurücktreten oder mit welchem Risikozuschlag muss ich für beide Tarife rechnen?
Danke im Voraus!
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 17:10 (vor 5370 Tagen) @ Lord
Da Dein Vertrag noch sehr jung ist, empfehle ich entweder a) eine persönliche schriftliche Nachmeldung, mit eben beschriebenem Sachverhalt unter Einreichung eines aktuellen Attestes. Da ist dann zwar beschrieben, daß Du allergisch auf Hundehaare bist, aber seit ... auch behandlungs- und beschwerdefrei. Unterschrift und Stempel des Arztes. Dürfte maximal einen Risikozuschlag im unteren zweistelligen Bereich ergeben, aber Du wärst egal was künftig mal käme auf der sicheren Seite. Mögliche Kosten wären höchstens die einer späteren Desensibilisierung, da Du ja inzwischen mit der billigste Therapie Dich von Wuff&Bello einfach fern hältst oder b) Dein Verkäufer macht eine anonyme Risikoprüfung mit einem Phantomkunden bei gleichem Alter, Größe und Gewicht. In spätestens 3h sollte er Dir das Ergebnis mündlich mitteilen können und dann wirst Du sehen, ob die Vorausschau unter a) trifft. Fragen? ePost
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Lord, Freitag, 12.03.2010, 17:55 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl
Danke Herr Röhl!
Wissen Sie ob auch Risikozuschläge bei stationärem Zusatztarif wegen Allergie möglich sind?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 18:27 (vor 5370 Tagen) @ Lord
Ja, denn es wäre ja theoretisch möglich, daß es bei einer jahrelang durchgeführten Immuntherapie irgendwann zu stärkeren Lokalreaktionen an den Einstichstellen käme, nicht ausgeschlossen wären auch stärkere Juckreize mit Atemnot bis hin zu allergischen Schocks und asthmatischen Anfällen. Jetzt mache ich die Gruselkiste wieder zu, sehe mir aber berufsbedingt viele Patientenrechnungen und zugehörige Behandlungsverläufe an. Fragen? ePost
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Freitag, 12.03.2010, 18:36 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl
Interessant - ich habe ungefähr das gleiche Thema mit dem ARAG 262. Habe bei Abschluß in 2006 beim Vertreter angegeben, daß ich Allergien und allergisches Asthma habe, im Antrag stehen aber nur die Allergien. Soll ich das allergische Asthma noch nachmelden oder jetzt noch abwarten, bis ich die Fünfjahresgrenze überschritten habe und die eh nichts mehr machen können? Oder gilt das als grobe Anzeigeverletzung (und dann mit 10 Jahre Frist)?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 18:54 (vor 5370 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Beschreibene Variante a) wäre sinnvoll für den ruhigen Schlaf, die arag wird aber höchstwahrscheinlich gar nichts nachfordern, falls die fünf Jahre außer Medikamenten und ambulanten Arztbesuchen nichts weiter angefallen ist. Umkehrschluß: wärst Du stationär behandelt worden, hätten sie schon nachgefragt. Der springende Punkt: man kennt Dein Kostenrisiko und zugehörige Kopfschadensquote .. das häßlichste Wort der PKV.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Arno, Freitag, 12.03.2010, 19:20 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl
finde gut, dass das Thema hier mal angesprochen wird, sollte eigentlich immer "oben" bleiben!
Denn jedem der "gut und sicher" im Krankheitsfalle seine vertraglich vereinbarten Leistungen (die oft weniger sind als in der GKV) bekommen will, kann man nur raten "gebe auch jede noch so kleine Erkrankung/beschwerde an, sogar SCHNARCHEN, denn daraus kann man dir einen Strick drehen und dann erhälst du NULL LEISTUNGEN von deiner PKV und das auch nach jahren.
Und leider ist es eben oft so, das der Vermittler bewusst die Angaben weglässt und einem versucht einzureden "solche lapalien müssen wir nicht angeben" und das macht er nur, damit der vertrag so ohnen Zuschläge durchgeht und er eine dicke Provision bekommt.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Freitag, 12.03.2010, 19:32 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl
Besten Dank an Joachim Röhl für die Einschätzung - d. h., daß in dem allergischen Asthma-Fall die 5 Jahres-Frist und nicht 10 Jahre gelten? Selbst ambulant war in den letzten 5 Jahren nichts wegen dem Asthma, sondern halt nur davor (also in dem Abfragezeitraum, der beim Abschluß der Versicherung eigentlich relevant war).
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Charlie Brown, Freitag, 12.03.2010, 19:45 (vor 5370 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Meines Wissens ist die Frist bei Arglist 10 Jahre, ansonsten nur 3 Jahre.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Gast, Freitag, 12.03.2010, 19:48 (vor 5370 Tagen) @ Charlie Brown
richtig. und arglist ist schon ne hürde...
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 20:48 (vor 5370 Tagen) @ Gast
@ARAG-Versicherter, die Gesellschaft hat im Antrag seinerzeit 5 Jahre abgefragt - die von mir erwähnten fünf beziehen sich auf Deinen Versicherungsverlauf mit a) als Empfehlung. Die harte zehnjährige Frist selbst gilt lt. neuem VVG http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html und kommt aber hier auch schon deshalb nicht zur Anwendung, weil Vorsatz und Arglist nicht vorhanden sind. Durch Angabe der Allergien und der daraus resultierenden medizinischen Folgekette Bronchitis bzw. Asthma hatte der Versicherer die Möglichkeit seinerzeit gezielte Nachfragen zu stellen. Desweiteren wurde der Verkäufer ausführlich in Kenntnis gesetzt, was natürlich in Streitfällen dann auch vor Gericht nachgewiesen werden müßte und schließlich ist auch ein Versicherungsfall nicht eingetreten. VVG alt/neu http://www.kloth-neuhaus.de/web/fileadmin/pix/9_1_Neues_VVG/VVG-Synopse_2009.pdf
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Freitag, 12.03.2010, 21:04 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl
Danke nochmal für die Erläuterung - Vorsatz wäre es ja gewesen, wenn ich absichtlich das Asthma verschweigen hätte wollen. Ich weiß noch ganz genau, wie ich dem Verkäufer einen Arztbericht abgegeben habe (der blöderweise nicht im Antrag auftaucht). Eventuell ist der sogar bei der Gesellschaft hinterlegt, aber das weiß ich natürlich nicht.
Noch eine Verständnisfrage: Die Versicherung wurde ja schon in 2006 abgeschlossen. Wenn die 10 Jahre erst mit dem neuen VVG gelten, sind die dann überhaupt für meinen Vertrag relevant? Meintest Du das, Joachim?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Lord, Freitag, 12.03.2010, 21:21 (vor 5370 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Ich werde so schnell wie möglich meine Hausärztin aufsuchen und mit Ihr alles absprechen. Damals nach dem Test hieß es nur, dass ich beim Test auf die Substanz mit Hundehaaren allergisch reagiert habe. Da ich, meine Bekannten und Verwandte keine Hunde halten, habe ich dem Test auch keine Bedeutung beigemessen.
Kann ich den falls der Risikozuschlag zu hoch sein wird gem. §19 Abs. 6 kündigen?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Freitag, 12.03.2010, 21:34 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl
Danke nochmal für die Erläuterung - Vorsatz wäre es ja gewesen, wenn ich absichtlich das Asthma verschweigen hätte wollen. Ich weiß noch ganz genau, wie ich dem Verkäufer einen Arztbericht abgegeben habe (der blöderweise nicht im Antrag auftaucht). Eventuell ist der sogar bei der Gesellschaft hinterlegt, aber das weiß ich natürlich nicht.
Noch eine Verständnisfrage: Die Versicherung wurde ja schon in 2006 abgeschlossen. Wenn die 10 Jahre erst mit dem neuen VVG gelten, sind die dann überhaupt für meinen Vertrag relevant? Meintest Du das, Joachim?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Samstag, 13.03.2010, 10:38 (vor 5369 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Joachim Röhl? Kann ich nochmal Deine Einschätzung hören?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Samstag, 13.03.2010, 17:48 (vor 5369 Tagen) @ ARAG-Versicherter
@ARAG-Versicherter, ich schreibe sechs Stunden zeitversetzt; wie von Charlie Brown dargestellt greift http://dejure.org/gesetze/VVG/194.html auf den http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html in der Krankenversicherung durch und das zitierte Verfahren vom OLG Frankfurt bestätigt erneut die medizinische Folgekette.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Samstag, 13.03.2010, 18:36 (vor 5369 Tagen) @ Joachim Röhl
Also drei Jahre... Meint Ihr, das Urteil vom OLG Frankfurt ist auch für die Zusatzversicherung und nicht nur für die BU anzuwenden?
Charlie Brown hat ja die Idee gebracht, beim Versicherer nachzufragen, was an Unterlagen damals abgegeben wurde. Aber macht die das nicht vielleicht hellhörig, wenn ich tatsächlich mal einen Leistungsfall haben würde?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Samstag, 13.03.2010, 19:54 (vor 5369 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Die PKV prüft Rechnungen auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in der Regel dann, wenn ein Vertrag sehr jung ist, also weniger als ein Jahr läuft bzw. falls die zu erwartenden Kosten trotz längerer Laufzeit und unter 10 Jahren Versicherungsdauer als sehr explosiv eingeschätzt werden müssen. Faustregel: wenn das vorsätzlich und arglistig verschwiegene Krankheitsbild auch mit Risikozuschlag nicht versicherbar ist, kann http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html angewandt werden. Folge: der Versicherte verbleibt meist im Basistarif bei einer anderen PKV, da eine Nichtversicherung Kraft Gesetz seit 1. Januar 2009 nicht mehr möglich ist.
Praxisbeispiel 1: eine Angestellte hat eine nur im Frühjahr auftretende Allergie gegen Blüten, Gräser und Birkenpollen und reicht im vierten Monat ihrer Versicherung eine Rechnung zur beginnenden mehrjährigen Desensibilisierung ein. Nach Rückfrage beim Arzt wird festgestellt, daß bereits seit Jahren Beschwerden bestehen, aber die Kundin erst mit dem umfangreichen Privatstatus die Behandlung starten wollte. Bei Antragstellung hatte sie überhaupt keine Angaben gemacht und im Fragebogen an den Versicherer jetzt jedoch erklärt, daß sie alljährlich von April bis Juni nur etwas verschnupft sei. Ihren Versicherungsverkäufer ruft sie an und droht mit ihrem Anwalt, falls er ihr da nicht sofort raushilft, denn einen Schnupfen hat doch jeder mal ..
Praxisbeispiel 2: ein Selbständiger, seit sechs Jahren privat versichert, wurde wegen eines Verkehrsunfalls stationär eingeliefert. Als die Versicherung alle Behandlungsunterlagen erhält, zeigt sich im großen Blutbild ein Blutzuckerwert von weit über 7 mmol/l. Auf Rückfrage beim Hausarzt kommt heraus, daß der Versicherte seit sieben Jahren insulinabhängig ist und alle ausschließlich ambulant anfallenden Rechnungen stets selbst beglichen hat. Leistungen durch den Versicherer bisher null, aber das künftige Kostenrisiko liegt erfahrungsgemäß bei weit über einhunderttausend Euro. Der Versicherer hätte bei ehrlicher Antragsstellung seinerzeit dem Versicherungswunsch nicht entsprochen und auch hohe Risikozuschläge wären unter keinen Umständen angeboten worden. Der Kunde argumentiert, daß die Private doch bis jetzt keinen Cent für sein Diabetes mellitus hätte zahlen müssen ..
...
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Samstag, 13.03.2010, 19:56 (vor 5369 Tagen) @ Joachim Röhl
Du hast was gut ;)
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
nur mal so, Freitag, 12.03.2010, 20:08 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl
die 5 Jahre interessieren hier im Zweifel niemanden. Arglist oder Vorsatz wird im Zweifel immmer dazu führen das der Vertrag als nicht zustandegekommen angefochten wird.
Asthma ist in den Augen der PKV nun wirklich keine Kleinigkeit. Die Antragsfragen waren auch vor Jahren schon so dass dies eindeutig angegeben werden musste.
Ich kann nur jedem empfehlen größere Risiken anzugeben. Im Ernstfall wird der Vertrag aufgelöst aber man bezahlt wenigsten keine Beiträge umsonst. Bei geringem RZ steht dem weiterführen der PKV ja nichts entgegen. Bei höherem RZ kann jeder Kunde dann ja selbst entscheiden ob er/sie das ganze bezahlen möchte. Man weiss auf jeden Fall woran man ist.
Bei einem Kollegen von mir ist ein Kunde aufgrund Heuschnupfen (Vorvertragliche) trotz schwerster Erkrankung mit völlig anderer Ursache aus der Voll-PKV geflogen. Die Gerichte sind hier heute etwas mehr auf der Seite der Kunden, aber so weit sollte man es gar nicht kommen lassen.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Charlie Brown, Samstag, 13.03.2010, 11:05 (vor 5369 Tagen) @ nur mal so
Das neue VVG und damit die 3-Jahres-Frist des § 194 (1) VVG gilt seit dem 01.01.09 auch für Altverträge.
Ich würde an an der Stelle von Lord vermutlich warten, bis seit dem formellen Versicherungsbeginn (=Annahmeerklärung durch den Versicherer) 3 Jahre vergangenen sind. Auf den technischen Beginn (=Versicherungsbeginn laut Police) kommt es dabei nicht an. Und ja, Du kannst aufgrund einer Prämienanpassung kündigen. Aber es ist vermutlich cleverer, die Verfristung abzuwarten. Die Vorleistung der GKV besteht ja.
Im Falle des Arag-Versicherten ist es eine andere Frage, das ist schwer zu beurteilen. Andererseits ist der Versicherer für den Vorsatz beweisbelastet.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Charlie Brown, Samstag, 13.03.2010, 11:14 (vor 5369 Tagen) @ Charlie Brown
@Arag-Versicherter: "Ich weiß noch ganz genau, wie ich dem Verkäufer einen Arztbericht abgegeben habe (der blöderweise nicht im Antrag auftaucht). Eventuell ist der sogar bei der Gesellschaft hinterlegt, aber das weiß ich natürlich nicht."
Dafür gibt es eine ganz einfache Lösung. Fordere beim Versicherer (notfalls unter Verweis auf § 3 Abs. 4 VVG) Kopien der seinerzeit abgegebenen Risikoinformationen an. Dann weißt Du es genau.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Samstag, 13.03.2010, 17:36 (vor 5369 Tagen) @ Charlie Brown
@Charlie Braun: Hmm, das wäre natürlich eine Möglichkeit. Aber macht das den Versicherer dann nicht hellhörig?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Samstag, 13.03.2010, 11:16 (vor 5369 Tagen) @ Charlie Brown
Ach das sind in meinem Fall dann also auch drei Jahre, über die ich schon drüber bin?
Hab hier folgendes Urteil bei der Finanztest gefunden (Heft 3/2010):
Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung - Streit um Asthma
Gibt eine Kundin im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung "Allergien" an, kann der Versicherer ihr später keine arglistige Täuschung vorwerfen, weil sie an Asthma leidet. Das hat das OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 286/07) entschieden. Die Klägerin schloss die Versicherung 2003 ab. Sie verschwieg im Antrag, dass sie seit 1998 wegen Asthma behandelt wurde. Die Frage nach Allergien bejahte sie und erläuterte ihre Neurodermitis. Die Richter erklärten deshalb den Vorwurf des Versicherers für unberechtigt, die Frau habe ihn mit dem Verschweigen des Asthmas arglistig getäuscht. Sie glaubten vielmehr der Erklärung der Frau, Asthma sei als Folgeerkrankung von Allergien bekannt.
Das ist also ein ähnlicher Fall wie bei mir, nur halt für eine BU.
Was meint Ihr dazu?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Lord, Samstag, 13.03.2010, 14:43 (vor 5369 Tagen) @ ARAG-Versicherter
@Wann gilt denn die 3-Jahres Frist? Ich dachte es gilt die 5-Jahres Frist nach §21 Abs. 3.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Charlie Brown, Samstag, 13.03.2010, 15:15 (vor 5369 Tagen) @ Lord
Für die BU o.ä. würde § 21 Abs. 3 VVG gelten. Für die Krankenversicherung gilt jedoch § 194 (1) VVG als Sonderregelung (lex specialis).
Aufgrund dem unter § 194 (1) beschriebenen Bezug auf § 21 (3) gilt die dortige Fristberechnung "5 Jahre nach Vertragsschluss". Der Vertragsschluß ist der formelle Versicherungsbeginn, also die Annahmeerklärung des Versicherers.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Lord, Samstag, 13.03.2010, 15:38 (vor 5369 Tagen) @ Charlie Brown
@Charlie
Danke!
Ich werde halt mit meiner Hausärztin darüber sprechen, wie genau die Diagnose lautet und wie Sie das Risiko abschätzt.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
nur mal so, Sonntag, 14.03.2010, 08:38 (vor 5369 Tagen) @ Lord
@Arag versicherter.
Es ist nicht so schwierig alte Unterlagen von der Gesellschaft anzufordern.
Gib einfach an dass bei einem Umzug bzw. Wohnungssanierung die alten Unterlagen nicht mehr auffindbar sind und du deshalb sämtliche Antrags-Unterlagen als Kopie haben möchtest.
Mich wunder es jedoch nicht dass die Gesellschaften permanent Verträge anfechten müssen. Versicherungen sind sicherlich keine Almosenvereine, dennoch sollte es eigentlich nicht so sein dass permanent irgend welche Vorerkrankungen nicht angegeben werden. Im Zweifel wird dann gegklagt ob nicht angegeben Asthma Folgeerkrankung von Allergie ist. Asthma ist nichts anderes als eine extreme Allergie.
Wenn für Vorvertraglich immer nur wenige Jahre gelten würden, würde es keine 10 Jahresfragen geben. Denn sonst könnte jeder Kunde eine Erkrankung im Zweifel 5 Jahre oder 10 J. nicht melden oder selbst bezahlen und dann auf Einhaltung des Vertrages und der Kosten pochen. Dies würde sämtliche Fragen im Antrag für sinnlos erklären. Gerade in der BU und PKV sind doch die Diagnose und die ernsten Folgen oftmals viele Jahre auseinnander.
Als wenn ich als Kunde weis oder den Verdacht habe dass etwas nicht korrekt abgelaufen ist dann wäre es das Gebot der Fairness dies richtigzustellen. Die Leistungen sollten dann doch auch ehrlich erstattet werden.
Die meisten Probleme würden dadurch vermieden wenn Personen für Ihr eigenes Handeln auch die verantwortung übernehemen würden bzw. müßten. Leider sind wir heute offensichtlich weit davon weg gekommen.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Sonntag, 14.03.2010, 09:23 (vor 5369 Tagen) @ nur mal so
@nur mal so:
Ich verstehe nicht so ganz Deine Tirade hinsichtlich "seid doch fair den Versicherern gegenüber" im Zusammenhang mit meiner Anfrage: Wie ich es doch beschrieben habe, habe ich bei Beantragung alles abgegeben, aber einfach bei der Unterschrift des Antrags nicht mehr so genau geschaut, weil ich dem Verkäufer vertraut habe. Wie ich mittlerweile selbst herausgefunden habe, gilt der Verkäufer als Vertreter der Gesellschaft, weil es eine ARAG-Agentur war und kein unabhängiger Makler. Zudem hat er versucht, andere Angaben von mir aus dem Antrag wieder herauszustreichen (das hab ich ihn aber nicht machen lassen).
Wieso soll ich denn nun "fair" sein, wenn der Verkäufer den Arztbericht unterschlagen hat, damit die Abschlußchancen besser sind? Ich bin ja schließlich derjenige, der primär darunter leidet - wenn ich das dem Versicherer so sage, meint der garantiert, ich hätte das Asthma absichtlich nicht angegeben und plane einen baldigen Klinikaufenthalt, und glaubt seinem Verkäufer. Beides (Absicht und Klinikaufenthalt) ist aber de facto nicht der Fall!
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
nur mal so, Sonntag, 14.03.2010, 18:22 (vor 5368 Tagen) @ ARAG-Versicherter
@arag versicherter
Sorry wenn Du es als personlichen Angriff aufgeasst hast, so war es wirklich in diesem Fall wirklich nicht gemeint. Tiraden sehen nun wirklich anders aus. Ich hab das mit dem ARAG Vertreter schon so gelesen.
Fakt ist, Du hast den Verdacht dass nicht alles so bei der ARAG angekommen ist wie Du es ursprünglich angegeben hast bzw. gedacht hattest.
Offensichtlich sind deine Bedenken jedoch mittlerweile so groß dass Dir sofern Du es später nicht auf eine VA oder einen Prozess ankommen lassen möchtest gar keine andere Wahl hast als die Antragsunterlagen einzusehen. Oder möchtest du in den nächsten Jahren wirklich immer im Hinterkopf haben dass Du mgl.weise im Ernstfall keine Leistungen erhälst.
Eigentlich nicht sonst hättest Du hier ja nicht diese Frage gestellt.
Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen. Immer daran denken. Versicherungen haben immer weniger Geld und prozessieren mittlerweile wirklich wegen vermeintlichen Kleinigkeiten. Den meisten Kunden geht die Luft wesentlich schneller aus als den Unternehmen. Also nochmal. Unterlagen anfordern und falls Angaben fehlen der Versicherung melden wie es mit dem Arag Vertreter tatsächlich abgelaufen ist.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Sonntag, 14.03.2010, 22:00 (vor 5368 Tagen) @ nur mal so
Hi nur mal so,
ok - dann hatte ich Dich falsch verstanden, aber jetzt versteh ich Dich ;)
Meine Bedenken sind eigentlich dadurch erst gekommen, daß ichs ein paar Wochen überhaupt erstmal selbst entdeckt hab. Aber mittlerweile glaube ich, daß ich nicht wirklich beunruhigt sein muß:
1. Sagt Joachim Röhl, daß nur bei sehr jungen Verträgen oder hohen abgerufenen Leistungen kontrolliert wird (ist bei mir nicht der Fall),
2. Wäre die Gesellschaft in der Beweispflicht (das soll sie erstmal schaffen,
3. Habe ich die drei Jahre für die "einfachen" Fälle der vorvertraglichen Anzeigeverletzung schon hinter mir (puh),
4. Steht in dem OLG-Urteil, was ich gepostet habe, daß Asthma eine Folge von Allergien sein kann,
5. Hab ich eine Rechtsschutzversicherung.
Würdest Dus tatsächlich trotzdem der ARAG gegenüber klarstellen?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
nur mal so, Montag, 15.03.2010, 08:00 (vor 5368 Tagen) @ ARAG-Versicherter
@arag versicherter
über die aufgeführten Punkte kann man unterschiedlichr Meinung sein.
1. Das Alter der Verträge spielt nicht unbedingt ein Rolle sondern die zu erwartenden Folgekosten. "Schreibt auch Herr Röhl"
2. Nicht die Gesellschaft sondern "Du" bist in der Beweispflicht.
3. Ich bin kein Jurist sondern nur jemand der die Sachen aus einen recht einfachen Blickwinkel betrachtet. Nochmal. Aus welchem Grund sollte es Fragen mit 3J, 5J und 10 J. Zeitraum geben wenn anschliessnd eine VA nur auf 3 Jahre begrenzt würde. Wer entscheidet einfach??.
4. Dieses Urteil hat ein Versicherter für "sich" erstritten. D.h. noch lange nicht dass es im Zweifel für dich ebenfalls angewendet würde.
5. Auch die müßte ersteinmal das Recht für Dich über einen anwalt erstreiten!
Wie geagt, ich bin für klare Verhältnisse. Nachmelden und ok. Wenn wie Du sagt das ganze rel. harmlos ist, sehe ich weder vom Versicherungsschutz noch von einem mgl. RZ ein Problem. Falls nicht wirst du es schnell merken. Und dann hättest Du dir den ganzen Ärger oder die Beiträge auch sparen können.
Ich habe glaude ich deutlich meine einstellung dazu geschrieben. Nun ist es von meiner Seite auch gut.
Die Entscheidung liegt immer beim Kunden.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Montag, 15.03.2010, 23:36 (vor 5367 Tagen) @ nur mal so
Hmm hmm... Ich hab jetzt nochmal ein bißchen gegoogelt, und dabei folgendes gefunden:
http://www.brennecke-partner.de/174670/Vorvertragliche-Anzeigepflichtverletzung-nach-der-VVG-Reform
Die Anzeigepflicht erstreckt sich nur noch auf Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Hierdurch wir die Versicherungspraxis vor erhebliche Probleme gestellt, da der Versicherungsnehmer nach bisher gängiger Praxis bei der Antragstellung die Fragen nicht selbst durchliest. Dies übernimmt in den meisten Fällen der Versicherungsvermittler, der dann auch die Antworten auf den Antrag einfügt und diese unter Umständen sogar gleich in die EDV einarbeitet. Diese Vorgehensweise entspricht aber nicht der ausdrücklichen Vorgabe des Gesetzes. Bleibt es bei dieser bisher von den Versicherungsvermittlern gängigen Praxis können sich die Versicherer zukünftig nicht auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung berufen. Der Versicherer kann dann folglich nicht vom Vertrag zurücktreten. Ihm bleibt allein die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Hierzu ist der Versicherer aber beweisbelastet.
Genau das war bei mir nämlich auch noch der Fall - der Verkäufer hat meine Antworten auf die Gesundheitsfragen direkt in den PC getippt, ich habe lediglich den Antrag unterschrieben.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 16.03.2010, 05:13 (vor 5367 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Die Juristen der Gesellschaften haben in fast allen Anträgen noch eine kleine weitere Frage eingefügt wie wurden zu den Fragen im Antrag Ihnen gegenüber auch Angaben gemacht, die nicht in diesem Vordruck enthalten sind? Hier muß der Verkäufer mit ja oder nein antworten und bei wenn ja, welche? weitere Ausführungen machen, die der Kunde dann ebenfalls mit seiner abschließenden Unterschrift bestätigt. Oft zu lesen ist auch eine Erklärung des Antragsaufnehmenden, daß keine weiteren Mitteilungen über frühere oder noch bestehende Erkrankungen gemacht worden sind. Anzeichen von Krankheiten, Gebrechen oder Anomalien habe ich nicht bemerkt und dann ebenso die Unterschrift von beiden. Und schließlich nicht zu vergessen, daß mittlerweile auch umfangreiche Beratungsprotokolle angefertigt werden müssen und damit der Schutz des Versicherten als wasserdicht eingeschätzt werden kann. Für alle anderen Fälle gibts Berufhaftpflichtversicherungsschutz oder eventuell die späte Selbsterkenntnis, daß Lügen meist kurze Beine haben.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Dienstag, 16.03.2010, 08:27 (vor 5367 Tagen) @ Joachim Röhl
Ok, das war also ein völliger Schuß in den Ofen, vergessen wirs wieder.
Den Vorschlag von "nur mal so" fand ich zwar anfänglich nicht schlecht, bei der Gesellschaft anzurufen und zu sagen, ich hätte die Unterlagen alle verloren - enthebt mich aber ein Stück weit von der Möglichkeit, die Kopie des Arztberichts später wieder nachzureichen. Wäre ich der Versicherer, käms mir äußerst komisch vor, wenn erst so eine Art von Anfrage reinkommt und dann später behauptet wird, es sei ausgerechnet dieses Blatt vom Verkäufer nicht weitergeleitet worden.
Wie ich jetzt gestern nochmal gesehen habe: Mit der dreijährigen Verjährung ist schonmal das Thema "leichte Fahrlässigkeit" und "grobe Fahrlässigkeit" für mich komplett durch. Der Versicherer (!) muß mir also nachweisen, daß ich vorsätzlich und arglistig gehandelt hätte (das steht in mehreren Quellen), und das muß er erstmal schaffen.
Wäre ich ein Richter, dann stünde hier wohl Aussage gegen Aussage. Ich hab zwar einen familiären Zeugen, der damals mit dabei war, aber im Versicherungsbüro waren drei Mitarbeiter anwesend (die zwar auch alle den Bericht gesehen haben, aber sich garantiert nicht mehr erinnern können). Zusätzlich hab ich das OLG-Urteil, was ich ja vorher schon gepostet habe, wo das Asthma ja als Folge einer Neurodermitis bzw. Allergie anerkannt wurde.
Ich werd mir am Wochenende (geht grad nicht - bin unterwegs) nochmal ganz genau anschauen, was in diesem verfl... Antrag genau drin stand.
Was mich im Vorfeld aber nochmal genau interessieren würde, insbesondere von den Vermittlern hier: Wie oft kommt es denn vor, daß bei einer Zusatzversicherung nach mehrjähriger und vor allem schadenfreier Laufzeit rückgefragt wird, ob hier etwas nicht angegeben wurde? Kann man eine Prozentzahl angeben? Wie Joachim Röhl ja auch schon geschrieben hat, ist das schließlich ein Massengeschäft (die ARAG hat laut Bafin-Zahlen 324.000 Versicherte in der Krankenversicherung).
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Dienstag, 16.03.2010, 08:32 (vor 5367 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Noch ein Nachtrag: Ich habe mal bei der ARAG angefragt, weil ich ambulant eine kleine OP machen lassen wollte (ist auch versichert). Da sagte mir die Dame am Telefon: "Ja, schauen wir mal in Ihren Vertrag - ach, der läuft schon lange genug, das ist kein Problem". Muß ich also mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit einer Prüfung im Leistungsfall rechnen?
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Lord, Dienstag, 16.03.2010, 10:03 (vor 5366 Tagen) @ ARAG-Versicherter
@ARAG-Versicherter
Das Problem ist, dass Versicherer auch nach drei Jahren einfach von dem Vertrag zurücktreten mit dem Hinweis auf arglistige Täuschung. Und wenn man was will, dann muss man gegen den Versicherer klagen.
Das ist zwar nicht rechtens, aber wird so gemacht. Meistens dauert es Jahren, bis man gewonnen hat und in der Zwischenzeit muss man für Krankenhauskosen, Arztkosten selbst aufkommen.
Deswegen möchte ich halt diesen Ärger vermeiden.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Dienstag, 16.03.2010, 14:02 (vor 5366 Tagen) @ Lord
@Lord: Danke für den Hinweis - woher weißt Du das? Hören-sagen oder Forum oder von einem Makler? Hab ich noch nirgends so gelesen (bin aber eben auch nicht vom Fach).
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Lord, Dienstag, 16.03.2010, 14:23 (vor 5366 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Weil ich schon mehrere Fälle kenne.
Wenn Versicherter teure Herzkrankheit hat oder an Krebs erkrankt ist, dann werden Gesundheitsfragen geprüft und wenn was nicht in Ordnung ist, dann treten sie vom Vertrag zurück. Der Versicherter muss klagen. Für Versicherer stehen die Chancen gut, dass man nichts zahlen muss, da zum Ende des Verfahrens könnte der Versicherungsnehmer vielleicht nicht überleben.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 16.03.2010, 17:12 (vor 5366 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Wenn die PKV insgesamt so hart prüfen würde, wie hier der Eindruck entstehen könnte, würde sich kein vernünftiger Mensch privat versichern. Die Fälle gehören in den 1:10.000 Bereich, auch wenn man sich mal die Zahlen des PKV-Verbandes ansieht. In einer jahrelang leistungsfreien z.B. stationären Zusatzversicherung sollte eine Prüfung nur dann vorkommen, wenn unerwartet festgestellt wird, daß der bisher leistungsfreie Kunde schon vor Vertragsbeginn an HIV, Morbus Crohn oder Diabetes mellitus erkrankt ist, aber dies vorsätzlich nicht angegeben hat, nun hohen Rechnungen einreicht und somit Arglist und Vorsatz eindeutig nachgewiesen werden können. Können ist meist schwierig, denn die Anfechtungen der PKV müssen vor einem meist verbraucherfreundlichen Richter Bestand haben, sonst geht die Klage total nach hinten los. Das Unternehmen trägt auch im Zweifelsfalle die Kosten, legt sie aber bei der nächsten Beitragsanpassung auf die anderen Versicherten um und vor allem die leistunsgfreien Kunden sind verärgert. So ist das.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
ARAG-Versicherter, Dienstag, 16.03.2010, 21:51 (vor 5366 Tagen) @ Joachim Röhl
Danke für das Update - dann schlaf ich besser ;). Noch eine Nachfrage an Joachim Röhl: Was für Zahlen vom PKV-Verband meinst Du? Und wo find ich die? Hab auf der Homepage geschaut und nix gefunden.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 19.03.2010, 13:29 (vor 5363 Tagen) @ ARAG-Versicherter
Die BAFIN stelle ich unten mal ein - veröffentlicht wie auch der PKV-Verband u.a. die Beschwerdezahlen der einzelnen Sparten jährlich. Speziell die in der PKV resultieren zum überwiegenden Teil aus Fällen von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung und zunächst erstmal verständlicher Gegenwehr der Versicherten. Umkehrschluß: wer sich nicht beschwert, hatte schlechte Karten, einen lahmen Anwalt oder beides.
http://www.bafin.de/cln_109/nn_723250/DE/Service/Statistiken/st__beschw__va.html
http://www.pkv.de/w/files/shop_rechenschaftsberichte/zahlenbericht_2008_2009.pdfpdf
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
romkatzi , Montag, 15.03.2010, 13:48 (vor 5367 Tagen) @ Lord
Hi Lord,
hast Du denn überhaupt eine Hundeallergie? Also irgendwelche Beschwerden, wenn Du einem begegnest oder Dich in einer Hundewohnung aufhältst?
Ein Laborbefund (RAST) oder ein Testergebnis (Pricktest) ist noch keine Diagnose. Dies gilt gerade im Bereich Allergien.
Grüße, Bernhard.
Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie
Lord, Montag, 15.03.2010, 14:17 (vor 5367 Tagen) @ romkatzi
@romkatzi
Bei mir wurde Pricktest gemacht. Auf Substanzen (Hundehaare) habe ich allergisch reagiert. Ob und auf welche Hunde ich allergisch reagiere, kann ich nicht sagen, da niemand im Bekanntenkreis Hunde hat.
Deswegen wollte ich zuerst mit meiner Ärztin sprechen, was denn bei mir in der Akte über Allergien steht.