Re: Wechsel in PKV und schwanger, evtl. Wartezeiten? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 14.03.2010, 18:43 (vor 5368 Tagen) @ IchBinIch

Du hast keine allgemeine oder besondere Wartezeit, weil Du natlos von der GKV in die PKV gewechselt bist - mußt den Endtermin in der gesetzlichen Vorversicherung allerdings der Privaten schriftlich nachweisen. Die Sorge um eine Leistungsverweigerung ist unberechtigt, da nach neuen Gesetzlichkeiten alle gesundheitlichen Veränderungen nach Antragstellung dem Versicherer nur auf dessen gezielte Nachfrage zu melden sind. Vormals wärst Du erst mit dem Erhalt des Versicherungsscheines auf der sicheren Seite. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste .. alles Gute!!!!

PS: selbst wenn Du die gute Nachricht schon vor Antragstellung erfahren hättest - bis zum maximal fünften Schwangerschaftsmonat versichern Unternehmen der PKV, wobei dann oftmals nur Regelleistungen ohne Chefarzt bzw. 1 und 2Bettzimmer versicherbar sind (der Vertragsbeginnmonat ist bei der Betrachtung entscheidend!)


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