Re: Freiwillige GKV nach dem Studium (Private Krankenversicherungen)

RHW, Donnerstag, 18.03.2010, 19:48 (vor 5364 Tagen) @ Carsten Blöcker

Hallo,
eine GKV-Versicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Familienversicherung über die Eltern (nur bis 23 Jahre) oder über den Ehegatten -> mindestens 1 Jahr
- bei Bezug von Arbeitslosengeld II (zwischen Ende Studium und Beginn Selbständigkeit) -> mindestens 1 Jahr
- Beschäftigung über 400 EURO -> mindestens 1 Jahr
ODER
- selbständige Tätigkeit als Künstler (oder Landwirt)

Die Frist von 1 Jahr kann sich verkürzen, wenn die PKV noch keine 4 Jahre bestanden hat.
Weitere Möglichkeiten gibt es nicht.


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