PKV im Rentenalter / wer soll dass bezahlen, wer hat soviel Geld? (Private Krankenversicherungen)
Die PKV wird wohl für den Großteil der Versicherten im Rentenalter unbezahlbar werden.
Beitragssteigerungen von durchschnittlich ca. 4% p.a. sind als äußerst Beitragsstabil anzusehen. 6-8% und mehr wohl aber weit häufiger anzutreffen.
Hierzu folgendes Beispiel: Vollkostentarif 30 jähriger Mann
aktueller mtl. Beitrag nur KV Tarife 359€
Bei 4% Steigerung in 35 Jahren 1365€ mtl.
Bei 5% Steigerung in 35 Jahren 1890€ mtl.
Bei 6% steigerung in 35 Jahren 2608€ mtl.
Bei 7% steigerung in 35 Jahren 3582€ mtl.
Immer wieder finden Diskussionen über die sogenannten Alterrückstellungstarife / Beitragsentlastungstarife statt.
Aktuelle Berechnung eines BRE Tarifes Entlastung 300€ mtl. Beitrag 55,68€. Es wird absichtlich nicht berücksichtigt ob der AG Anteil bezahlt wird oder nicht, sondern nur die gesamte Entwicklung betrachtet.
Ablaufleistung bei 4% interner Rendite = 50277€
Ablaufleistung bei 5% interner Rendite = 61982€
Ablaufleistung bei 6% interner Rendite = 76876€
Um hieraus eine lebenslange BRE von mtl. 300€ zu erzielen müsste die PKV eine Rendite in der Rentenphase zwischen 4,8% und 7,5% erzielen. Aufgrund der Vergangenheitsentwicklung wird dies wohl weder in der Ansparphase, geschweige denn dann in der Entnahmephase möglich sein.
Selbst in besten Fall würden auf den Kunden immer noch ruinöse Beiträge von 1100€ bis 3280€ nur für den KV Tarif mtl. zukommen.
Was ggf. der Staat dann noch als Anteil bezahlt ist heute ebenfalls noch nicht absehbar. Chefarzt mit 2 Bett sprich Vertragsschutz besteht wohl eher nur auf dem Blatt. Die allermeisten werden wohl schon weit vor dem Rentenalter aus finanziellen Gründen darauf verzichten müssen.
Es sollten sich bei der aktuellen Gesetzgebung demnach wirklich nur sehr sehr gut verdienende Angestellte und selbstständige für die PKV entscheiden.
Re: PKV im Rentenalter / wer soll dass bezahlen, wer hat soviel Geld?
Bis 55 Jahren sollte sich ein wenig verdienender Selbständiger anstellen lassen.Dann kann er wieder in die gesetzliche bezahlbare Krankenversicherung