PKV mit Risikozuschlag? (Private Krankenversicherungen)

Sebastian @, Montag, 29.03.2010, 22:43 (vor 5353 Tagen)

Hallo,

Habe die Moeglichkeit in die PKV zu wechseln jedoch nur mit Risikozuschlag. Bin mir nicht sicher ob ich den nun Schritt wagen soll.

Zur Entscheidungsfindung hab ich noch ein paar Fragen:

- Steigt bei Preisanpassungen auch der Risikozuschlag oder bleibt dieser konstant und hiervon unberuehrt?
- Ab 2010 kann ich die Kosten steuerlich geltend machen. Kann ich die Beitraege fuer meine Kinder auch geltend machen?
- Ist es evtl moeglich durch die Elternzeit wieder in die GKV zu kommen? Bekommt man waehrend der Elternzeit weiterhin Gehalt vom AG? Kann ich auch durch Entgeltumwandlung wieder in die GKV?
- Was kosten Kinder in der PKV? Habe mal was von 100 Euro gehoert.

Vielen Dank.

Mfg

Sebastian

Re: PKV mit Risikozuschlag?

Gast, Montag, 29.03.2010, 22:47 (vor 5353 Tagen) @ Sebastian

Moin,

ich kann Dir zumindest zum Risikozuschlag was sagen: Ja, er steigt mit, wenn er prozentual vereinbart wurde. Man kanns allerdings mit einem geschickten Makler auch so drehen, daß der Zuschlag als absoulte Zahl draufkommt und nicht weiter erhöht wird. Hat ein Versicherer bei mir vorgeschlagen für eine Kleinigkeit, von der ich mich gewundert hab, daß überhaupt ein Zuschlag reingerechnet wird.

Re: PKV mit Risikozuschlag?

Gast2, Montag, 29.03.2010, 22:58 (vor 5353 Tagen) @ Sebastian

Durch Elternzeit kommst Du nicht wieder zurück in die GKV. Mittels Entgeltumwandlung kannst du dein Jahresbrutto um max. 2.640 Euro in 2010 reduzieren. Wenn du dadurch unter der aktuellen JAEG liegst, wirst du automatisch wieder versicherungspflichtig und kommst in die GKV zurück.
Steuerlich absetzen kannst du alle PKV-Beiträge, die der Grundversorgung dienen. Dieser Anteil der Beiträge wird dir jährlich von deiner PKV zur Verfügung gestellt.

Re: PKV mit Risikozuschlag?

Sebastian @, Dienstag, 30.03.2010, 08:52 (vor 5353 Tagen) @ Gast2

Danke schon mal fuer eure Hilfe.

Hab mir das so gedacht, dass ich waehrend der Elternzeit weniger bzw. gar kein Gehalt vom AG bekomm und dadurch wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) falle. Und somit dann wieder in die GKV wechseln muss.

Mfg

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum