Re: Statuswechsel Beamter/Angestellter (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
bei Beginn einer Angestelltenbeschäftigung ist das Bruttoentgelt der letzten 3 Kalenderjahre zu prüfen. Beamtenbezüge sind Bruttoentgelte. Wenn die Beamtenbezüge (ohne steuerfreie Einnahme, z.B. Kindergeld) über der Versicherungspflichtgrenze lagen (ggf. inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), tritt bei Beginn der Angestelltentätigkeit keine Versicherungspflicht ein. Somit ist eine GKV-Mitgliedschaft nicht möglich.
Gruß
RHW
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- Statuswechsel Beamter/Angestellter -
Wilma ,
12.04.2010, 16:53
- Re: Statuswechsel Beamter/Angestellter - RHW, 14.04.2010, 05:51