Statuswechsel Beamter/Angestellter (Private Krankenversicherungen)

Wilma @, (vor 5731 Tagen)

Mein Mann hat vor einem Jahr seine Beamtenstelle aufgegeben und ist in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. Damit verbunden war der Wechsel von der PKV/Beihilfe in die GKV/Familienversicherung. Jetzt nach einem Jahr wurde uns mitgeteilt, daß wir uns rückwirkend privat versichern müssen, da er bereits jahrelang und weiterhin über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Ist das korrekt?

Re: Statuswechsel Beamter/Angestellter

RHW, (vor 5729 Tagen) @ Wilma

Hallo,
bei Beginn einer Angestelltenbeschäftigung ist das Bruttoentgelt der letzten 3 Kalenderjahre zu prüfen. Beamtenbezüge sind Bruttoentgelte. Wenn die Beamtenbezüge (ohne steuerfreie Einnahme, z.B. Kindergeld) über der Versicherungspflichtgrenze lagen (ggf. inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), tritt bei Beginn der Angestelltentätigkeit keine Versicherungspflicht ein. Somit ist eine GKV-Mitgliedschaft nicht möglich.
Gruß
RHW

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