Versicherungsmöglichkeit in der PKV mit Vorerkrankung (Private Krankenversicherungen)

Drummer, Mittwoch, 14.04.2010, 14:18 (vor 5337 Tagen)

Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Ich bin momentan noch als Angestellter tätig, werde mich aber zum 01.01.2011 als Freiberufler Selbständig machen.

Ich würde mich ab dann auch gerne in der PKV versichern, da die Höchstbeiträge der GKV ja wirklich nicht von Pappe sind.

Das Problem dabei ist, dass ich eine erhebliche Vorerkrankung habe (Multiple Sklerose), die mir momentan aber überhaupt keine Probleme bereitet.

Gibt es eine Möglichkeit mich ausßerhalb des Kontrahierungszwangs in der PKV zu versichern? (zB durch eine Gruppenversicherung der DKV o.ä.?)

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Re: Versicherungsmöglichkeit in der PKV mit Vorerkrankung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 14.04.2010, 18:56 (vor 5337 Tagen) @ Drummer

Die dkv und drei weitere Gesellschaften mit Gruppenverträgen für Freiberufler/Selbständige und Firmenangestellte würden den Versicherungswunsch zwar bearbeiten, aber von einem Beitritt zum Gruppenvertrag ab jeweils nächstem Monatsersten dringend abraten.

Sonstige "Ventillösungen" Fehlanzeige, denn das äußerst komplexe Krankheitsbild Multiple Sklerose* ist in seinen möglichen medizinischen Folgen und somit entstehenden Kosten nicht! abgrenzbar und damit wäre Ärger mit der Leistungsabteilung ab Vertragsbeginn vorprogrammiert.

Bei Vorerkrankungen wie Migräne, Bandscheibenvorfall, Bluthochdruck oder einer Allergie und selbst Asthma wird die Risikoprüfung einen versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten oder auch mit Leistungsausschlüssen arbeiten. Zweites würde genau hier im Gruppenvertrag mit Kontrahierungszwang geschehen und Du würdest die komplett ausgeklammerten Kosten der MS allein tragen. In dieser Situation wäre die vorhandene Gesetzliche die eindeutig günstigere Variante, zumal Du als Freiberufler in der Gründungsphase und mit steuerlicher Beratung auch später sicher gute Möglichkeiten hast Deine Einnahmesituation darzustellen und somit den Krankenkassenbeitrag aktiv zu beeinflussen.

Der Mindestbeitrag in der GKV selbst liegt aktuell bei runden 320€. Wenn Du allerdings Deinen aus Deinem bisherigen Angestelltendasein sicher vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosigkeit und eine daraus folgende Existenzförderung** richtig nutzt, würdest Du mindestens neun Monate sogar nur rund 215€ in der Gesetzlichen zahlen, zusätzlich dem Dir zeitgleich zustehenden ALG I und noch einen Gründungszuschuss*** von monatlich 300€ oben drauf. Wir sprechen somit über einen Gesamtsumme im fünfstelligen Bereich. Bedingung: müßtest Dich nur einen Tag arbeitslos melden. Fragen? ePost

* http://www.onmeda.de/krankheiten/multiple_sklerose-verlauf-1471-11.html
** http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/hoehe-und-dauer.html
*** http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/gruenden-aus-der-anstellung.html

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