Re: Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.? (Private Krankenversicherungen)
Eine Arthrose ist doch nicht einzustufen wie Morbus Crohn oder Diabetes mellitus. Insofern hast Du doch die Wahl entweder mit Kontrahierungszwang per Öffnungsklausel und maximal 30% Risikozuschlag ohne Leistungsausschluß in eine der zwanzig angeschlossenen Gesellschaften zu wechseln. Müßtest aber dann auch auf sämtliche Mehrleistungen wie Unterbringung im 1- oder 2Bettzimmer, wahlärztliche Behandlung und viele weitere Beihilfeergänzungstarife verzichten. Ausnahme: falls Dein Dienstherr für Wahlleistungen leistet, wird auch hierfür die Öffnungsklausel wirksam. Oder Du läßt einfach eine anonyme Risikoprüfung vorab für einen ordentlichen Beihilfetarif ohne Leistungskappung und sonstige Fallstricke durchführen. Fessele Deinen Blick nicht mit dreissig Prozent und etwas Minderwertigem, denn es geht hier nicht um Deinen PKW sondern die gesundheitliche Versorgung. Liegt das Ergebnis vor, entscheidest Du dann ganz gelassen welchen Weg Du gehst. Aber Achtung, mit dem ersten eingereichten! Antrag ist der Öffnungsanspruch verwirkt, ein weiterer Antrag bei einem anderen Unternehmen unterläge dann der normalen Risikoprüfung und zitierter scheinbar bequemster Weg http://www.debeka.de/ könnte leicht zur Mausefalle werden.
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- Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.? -
Peter,
16.04.2010, 23:17
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Joachim Röhl,
17.04.2010, 19:31
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Peter,
18.04.2010, 15:53
- Re: Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.? - Joachim Röhl, 18.04.2010, 17:52
- Re: Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.? - Foxie, 21.04.2012, 23:43
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Peter,
18.04.2010, 15:53
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Joachim Röhl,
17.04.2010, 19:31