Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.? (Private Krankenversicherungen)

Peter, Freitag, 16.04.2010, 23:17 (vor 5335 Tagen)

Hallo!

Ich bin bald Beamter. Ich möchte eine Krankenversicherung, die im wesentlichen "nur" dem Leistungsumfang der Gesetzlichen KV entspricht. Ins Auge gefasst habe ich einen Grundtarif der Debeka, ggf. einen etwas besseren Tarif, bin aber grundsätzlich auch für anderes offen.

Mit welchem Monatsbeitrag muss ich rechnen, a) ohne Vorerkrankung, und b) in Anbetracht meiner Vorerkrankung und des Kontrahierungszwanges?

Zusatzfrage: Was genau heisst hier 30% Aufschlag (im Zusammenhang mit dem Kontrahierungszwang), auf den Gesamtbetrag oder nur Teilanteile? Kann die Versicherung dies in der Praxis unterlaufen, und welche Gesellschaften unterliegen dem Kontrahierungszwang, nur 6 wie ich höre?

- in einem Knie Meniskusriss, wenn auch ohne Symptome, bei Untersuchung beginnende Arthrose festgestellt.
- Zähne nicht sanierungsbedürftig, aber doch ab und zu mal Plombe, Weisheitszahn raus, etc.

Danke!

Re: Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 17.04.2010, 19:31 (vor 5334 Tagen) @ Peter

Wenn Du Dein Geburtsjahr* angibst, können wir Dir die Beiträge berechnen .. ein medizinischer Zuschlag wird meist nur auf den reinen Krankenversicherunsgbeitrag erhoben, ganz selten auch auf die Pflegeversicherung. Dem Kontrahierungszwang unterliegen alle Gesellschaften, die beihilfefähige Tarife anbieten. Grob und aus der Ferne betrachtet, wird die kommende Arthrose zu Zuschlägen im mittleren zweistelligen Bereich führen. Die Zähne sind versorgt, heißt Behandlungen abgeschlossen und somit für die meisten Gesellschaften kein Problem. Nur einige ganz Knickrige fragen sogar nach dem Alter von Zahnersatz und Compositefüllungen sonstigen Inlays und Onlays.

Mein Tip: ein aktuelles ärztliches Attest zur diagnostizierten Arthrose mit Status und Prognose parallel bei mehreren Gesellschaften einreichen. Fragen? ePost


* wärst Du 1980 geboren, würde der Gesamtbeitrag inkl. Pflegeversicherung ohne medizinische Zuschläge bei 50%iger Beihilfe am Markt mindestens folgendes kosten:

hallesche......................132€
huk................................157€
pax.................................158€
dbv...................................160€
debeka...............................161€
concordia.............................163€
central...................................164€
münchner-verein.......................167€
lvm...........................................175€
deutscher ring.............................176€
alte oldenburger............................178€
signal............................................182€
universa..........................................186€
victoria.............................................190€
bbkk..................................................190€
barmenia.............................................190€
lkh.......................................................191€
ff. bis zum teuersten Anbieter mit insgesamt 230€

Re: Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.?

Peter, Sonntag, 18.04.2010, 15:53 (vor 5333 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich bin schon Geburtsjahr 1973, insofern wird es wohl etwas mehr werden. Eine Frage die mich aber interessieren würde - wie hoch ist der Pflegeversicherungsanteil, und wie hoch würde dann der medizinische Zuschlag konkret sein? Schliesslich dürfte er doch nur 30% bei Ausnutzung des Kontrahierungszwanges betragen, wie kommst du auf "mittleren zweistellige Bereich"?

Beispielsweise ganz pauschal:
debeka 200 Euro Beitrag, + 30%= 260 Euro?

Grüsse...

Re: Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 18.04.2010, 17:52 (vor 5333 Tagen) @ Peter

Eine Arthrose ist doch nicht einzustufen wie Morbus Crohn oder Diabetes mellitus. Insofern hast Du doch die Wahl entweder mit Kontrahierungszwang per Öffnungsklausel und maximal 30% Risikozuschlag ohne Leistungsausschluß in eine der zwanzig angeschlossenen Gesellschaften zu wechseln. Müßtest aber dann auch auf sämtliche Mehrleistungen wie Unterbringung im 1- oder 2Bettzimmer, wahlärztliche Behandlung und viele weitere Beihilfeergänzungstarife verzichten. Ausnahme: falls Dein Dienstherr für Wahlleistungen leistet, wird auch hierfür die Öffnungsklausel wirksam. Oder Du läßt einfach eine anonyme Risikoprüfung vorab für einen ordentlichen Beihilfetarif ohne Leistungskappung und sonstige Fallstricke durchführen. Fessele Deinen Blick nicht mit dreissig Prozent und etwas Minderwertigem, denn es geht hier nicht um Deinen PKW sondern die gesundheitliche Versorgung. Liegt das Ergebnis vor, entscheidest Du dann ganz gelassen welchen Weg Du gehst. Aber Achtung, mit dem ersten eingereichten! Antrag ist der Öffnungsanspruch verwirkt, ein weiterer Antrag bei einem anderen Unternehmen unterläge dann der normalen Risikoprüfung und zitierter scheinbar bequemster Weg http://www.debeka.de/ könnte leicht zur Mausefalle werden.

Re: Bald Beamter - Vorerkrankung, Kontrahierungszwang, etc.?

Foxie, Samstag, 21.04.2012, 23:43 (vor 4599 Tagen) @ Joachim Röhl

@ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

sind die Preise, die von Ihnen geposten wurden, noch aktuell? Falls nicht, würde ich mich freuen, wenn Sie bitte eine neue Auflistung mit den selben Grunddaten darstellen könnten. Vielen Dank im Voraus.

Vielleicht auch im Zusammenhang ohne Berücksichtigung des Beihilfeergänzungstarifs....Falls es nur mit der Öffnungsklausel funktioniert.

LG

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