Zuschlag PKV Antrag (Beihilfe) (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
weiß hier jemand, ob es einen Zuschlag geben wird, wenn vor ca. 10-15 Jahren mal eine Hausstaubmilbenallergie festgestellet wurde, die allerdings keinerlei Beschwerden macht und in den letzten 10-15 Jahren auch nicht behandelt werden musste?
Muss ich die Allergie überhaupt erwähnen, da ich keine Beschwerden habe?
Ich habe natürlich manchmal auf den Fragebögen bei Ärzten angegeben, dass ich diese Allergie habe...
Lieben Gruß
Urst Schölller
Re: Zuschlag PKV Antrag (Beihilfe)
Wenn das Krankheitsbild vor dem maximal zehnjährigen* Abfragezeitraum diagnostiziert oder therapiert worden ist, fällt es natürlich formal unter den Tisch. Fall es aber innerhalb der letzten 10 Jahre weiterhin bestanden hat und selbst wenn Du angeben würdest, daß keine Behandlungen erfolgt sind oder Du Dich gar individuell beschwerdefrei fühltest, wäre es relevant.
Gäbe es innerhalb der ersten drei Jahre Leistungsfälle, wie nur eine erneute von Dir rein vorsorglich gewünschte Kontrolluntersuchung zu allergenen Risiken oder gar eine medikamentöse Therapie etc. könnte der Versicherer nachfragen und müßte dann klären, ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung eingetreten ist. Denn in den Anträgen wird gefragt, ob Krankheiten, Beschwerden oder sonstige gesundheitliche Störungen innerhalb der letzten .. Jahre bestanden haben. Hier stünde man dann ähnlich hilflos da, wie wenn ein grimmiger Zöllner die Koffer öffnen läßt und intensiv sucht. Insofern ist ein kurzes Attest des seinerzeitigen Behandlers hilfreich, daß "das Krankheitsbild vor den abgefragten Zeiträumen ausgeheilt ist" und wasserdicht wirds dann, wenn die Antragsabteilung diese Bescheinigung auch zu Deinen Vertragsunterlagen legt. Fragen? ePost
* die zehn Jahre werden maximal für stationäre Behandlungen abgefragt, bei ambulanten Behandlungen dagegen meist nur drei bis fünf
Re: Zuschlag PKV Antrag (Beihilfe)
Hallo Hr. Röhl,
vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Nachricht.
Müsste ich denn ohne der von Ihnen empfohlenen ärztl. Bescheinigung mit einem Zuschlag rechnen?
Wie hoch wäre dieser?
Ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Urst Schöller
Re: Zuschlag PKV Antrag (Beihilfe)
Wenn Sie im abgefragten Zeitraum angeben keine Krankheiten, Beschwerden oder sonstige gesundheitliche Störungen gehabt zu haben, wird es keinen Zuschlag geben. Das Attest selbst, schafft Vertrags- und Rechtssicherheit für den Fall, daß der Versicherer annehmen sollte, es würde im fraglichen Zeitraum weiter bestehen. Bei jedoch Fortbestand der Hausstaub- und Milbenallergie ist erfahrungsgemäß mit einem Zuschlag im unteren zweistelligen Bereich zu rechnen. Fragen? ePost
Re: Zuschlag PKV Antrag (Beihilfe)
Vielen Dank Herr Röhl, Sie haben mir sehr geholfen!
Urst Schöller