Re: auf Vorsatz beruhende Krankheiten (Private Krankenversicherungen)
Das sind Krankheiten oder Unfälle, die man sich absichtlich zufügt, z.B. um Tagegelder (bei Arbeitsunfähigkeit) oder anderweitige Versicherungsleistungen zu erhalten (z.B. aus einer Invaliditätsversicherung).
Die Schweigepflichtentbindung gibt es beim Unterschreiben eines Antrages auf Versicherung erst mal ganz allgemein. Oft wird dies aber rechtlich beanstandet. Muss der Versicherer eine aufwändige Prüfung unternehmen (z.B. bei kostenintensivem Zahnersatz oder bei Krankenhausaufenthalten) legt er Dir deshalb oft eine Einzelfall-Schweigepflichtentbindung vor. Die gilt dann nur für diesen speziellen Fall.
Grüße, romkatzi
gesamter Thread:
- auf Vorsatz beruhende Krankheiten -
pkvuser,
21.04.2010, 12:30
- Re: auf Vorsatz beruhende Krankheiten - romkatzi, 04.05.2010, 12:36