Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

Oliver Benz @, Mittwoch, 21.04.2010, 14:13 (vor 5330 Tagen)

Hallo, ich wollte mich privat Krankenversichern, denn mein Lohnsteuerjahresausgleich liegt Brutto über 51000 €.
Als ich bei meiner Buchhaltung(Lohnbüro) anrief sagte mir diese sehr sehr nette ( nicht wirklich) Frau, das ich ja keine Ahnung hätte und Sie( also die nette Frau) es entscheidet ob ich mich privat Krankenversichern könnte.
Sie sagte das ich ja nicht über die Granze komme da man meine Überstunden nicht dazurechnen darf.
NUR ist mein Jahresbrutto, über 51000€ und das seit über 3 Jahren.
UND meine Krankenkassenbeiträge die 15% vom Brutto sind, werden NATÜRLCIH vom Brutto MIT Überstunden berechnet, ansonsten würde ich nicht 295€ im Monat bezahlen.
Wer kann mir helfen?? Ist es reine Willkür der Firma?? Was kann ich tun? Denn auch die private Kasse sagt das ich nun vom Arbeitgeber abhängig bin, da er die Daten weietr gibt.
Nur regt es mich auf das ich Beiträge vom gesamtbrutto zahle und nicht in die private darf.
Bitte DRINGEND um hilfe
Danke
Olli

Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze

RHW, Mittwoch, 21.04.2010, 20:40 (vor 5330 Tagen) @ Oliver Benz

Hallo,
für den Wechsel in die PKV ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgebend: 4162,50 x 12 Monate
Wenn man mit seinem regelmäßigen Verdienst diese Grenze in 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten hat und voraussichtlich auch im Folgejahr überschreiten wird, ist man nicht mehr versicherungspflichtig (und kann in die PKV wechseln).Schwankende oder unregelmäßige Bezüge werden nicht angerechnet: Überstundenvergütung, Jubiläumszuwendung, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Weihnachtsgeld (wenn unklar ist, ob es gezahlt wird) .....
Einzelheiten sind in § 6 Sozialgesetzbuch geregelt.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist übrigens 3750 EUR monatlich und hat nur Bedeutung bei der Beitragsberechnung.

2 interessante Infos zur PKV:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html

http://www.stern.de/wirtschaft/geld/private-krankenversicherung-bloss-nicht-alt-werden-580837.html

Gruß
RHW

Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze

Olli @, Donnerstag, 22.04.2010, 12:36 (vor 5330 Tagen) @ Oliver Benz

Hallo ich habe gelesen, das auch ein 400 Eurojob mit in die Berechnung einfliesst.
Also wenn jemand 310 Euro aus einem 400 Euro job raus bekommt.
Was passiert dann??Und Bereitschaftspauschalen, die ja im Jahr festgelegt sind fliessen auch mit ein. Dann wäre das Brutto ohne Überstunden bei der Hauptbeschäftigung bei ca. 3455 Euro Plus der Überstunden die nicht dabei gerecghnet sind
Wäre der jenige dann über dem Satz??
Also 3455 Plus 387,50 Euro wären dann Brutto gesamt 3842
Was ist dann??

Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze

RHW, Donnerstag, 22.04.2010, 18:47 (vor 5329 Tagen) @ Olli

Hallo,
Bereitschaftspauschalen, die vertraglich vereinbart wurden, werden angerechnet.
400-Euro-Jobs wurden von 1998 bis März 2002 angerechnet. Seit April wird ein 400-Euro-Job nur angerechnet, wenn es der zweite zeitgleiche 400-Euro-Job ist und von diesem Job normale Krankenkassenbeiträge des Arbeitnehmers (nicht Arbeitgeberpauschale!!!) abgezogen werden.
Solange der Grenzwert von 4162,50 Euro nicht überschritten wird, besteht weiter Versicherungspflicht.
Gruß
RHW

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