Re: PKV und Selbständiger. Wenn keine Einkommen gibt, muss ich Lebenslang zahlen? (Private Krankenversicherungen)
Falls Deine Einnahmen unter 365€ monatlich sinken und Du Deine Selbstständigkeit nebenberuflich* ausübst, darfst Du, und selbst wenn Du schon weit über 55. bist, also ohne sonst übliche Altersbegrenzung in die Familienversicherung der Ehefrau. Die GKV wird Deinen letzten Steuerbescheid einsehen wollen und eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung anfordern. Geregelt ist das im http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html bei Punkt (1) unter 4. und 5. Fragen? ePost
* nebenberuflich=unter 15h wöchentlich, ohne selbst versicherungspflichtige Angestellte zu haben und notfalls mit der Erklärung, daß Du im "Hauptberuf" Familienvater bist und Dich treusorgend um den Nachwuchs kümmern mußt .. die Nebenberuflichkeit sollte in der Gewerbemeldung auch schnellstens so angegeben sein
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- PKV und Selbständiger. Wenn keine Einkommen gibt, muss ich Lebenslang zahlen? -
Alex,
23.04.2010, 09:58
- Re: PKV und Selbständiger. Wenn keine Einkommen gibt, muss ich Lebenslang zahlen? - Joachim Röhl, 23.04.2010, 11:37