Kind typ1 Diabetes, erneute Heirat, kompliziert... (Private Krankenversicherungen)

elisabethsanni @, Donnerstag, 06.05.2010, 16:06 (vor 5315 Tagen)

Hallo,
ich weiß nicht, ob mir hier jemandhelfen kann, da ich glaube, dass unser Fall sehr speziell und kompliziert ist, aber falls jemand sich mit folgendem Thema auskennt, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen :-))
Ich bin Studentin, geschieden und zur Zeit noch gesetzlich studentisch versichert. Im September möchte ich meinen Freund heiraten, der Beamter ist und somit privat versichert und Beihilfe berechtigt ist. Nun ist es aber so, dass ich zwei Kinder habe, die beide über mich gesetzlich versichert sind. Mein Sohn hat Typ1 Diabetes, was eine private Versicherung wohl eher schwierig macht... Mein Ex-Mann ist auch privat versichert, sodass die Kinder auch nicht über ihn versichert werden können. Meine Idee war jetzt, dass ich mich mit den Kinder weiterhin gesetzlich versichere. Aber kann ich dann noch studentisch versichert sein, wenn ich ja dann mit einem Beamten versichert bin oder müßte ich mich freiwillig versichern? Würde dann das Einkommen meines Mannes zugrunde gelegt? Ich kenne mich auf dem Gebiet leider überhaupt nicht aus :-(
Viele Grüße
Anni

Re: Kind typ1 Diabetes, erneute Heirat, kompliziert...

RHW, Samstag, 08.05.2010, 00:30 (vor 5314 Tagen) @ elisabethsanni

Hallo,
bei der studentischen Versicherung in der GKV spielt der Ehegatte keine Rolle. Es sind weiterhin nur die Studentenbeiträge zu zahlen.
Die Kinder können beide kostenlos in der Familienversicherung bleiben. Das Einkommen des (zukünftigen) Ehegatten ist ohne Bedeutung, da er nicht mit den Kindern verwandt ist.
Absatz 3: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Der Haken besteht, wenn die studentische Versicherung endet (30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester) oder das Studium endet. Dann wird die Hälfte des Ehegatteneinkommens (abzüglich von Freibeträgen für die Kinder) zu Grunde gelegt. Der Beitrag liegt dann für Kranken- und Pflegeversicherung zwischen 138 Eur und 305 Euro.
Absatz 5: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Wenn während des Studiums eine unbefristete Beschäftigung über 20 Stunden wöchentlich oder nach dem Studium über 400 Euro monatlich ausgeübt wird, gilt diese Ehegattenregelung nicht!
Gruß
RHW

Re: Kind typ1 Diabetes, erneute Heirat, kompliziert...

Anni @, Montag, 10.05.2010, 11:02 (vor 5312 Tagen) @ RHW

Hallo,
danke für Eure Infos :-))) Dann ist eine Entscheidung bezüglich der Krankenkasse ja zumindest erstmal aufgeschoben....
Viele Grüße
Anni

Re: Kind typ1 Diabetes, erneute Heirat, kompliziert...

ratte1, Sonntag, 09.05.2010, 17:58 (vor 5312 Tagen) @ elisabethsanni

Hallo,

Du kannst auch nach der Hochzeit weiterhin zu dem günstigen Studententarif versichert bleiben, obwohl Dein Mann Beamter ist. Sein Einkommen wird - zumindest solange du als Studentin pflichtversichert bist - nicht zur Berechnung Deines Beitrages herangezogen.

MfG
ratte1

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