Re: Kind typ1 Diabetes, erneute Heirat, kompliziert... (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 08.05.2010, 00:30 (vor 5314 Tagen) @ elisabethsanni

Hallo,
bei der studentischen Versicherung in der GKV spielt der Ehegatte keine Rolle. Es sind weiterhin nur die Studentenbeiträge zu zahlen.
Die Kinder können beide kostenlos in der Familienversicherung bleiben. Das Einkommen des (zukünftigen) Ehegatten ist ohne Bedeutung, da er nicht mit den Kindern verwandt ist.
Absatz 3: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Der Haken besteht, wenn die studentische Versicherung endet (30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester) oder das Studium endet. Dann wird die Hälfte des Ehegatteneinkommens (abzüglich von Freibeträgen für die Kinder) zu Grunde gelegt. Der Beitrag liegt dann für Kranken- und Pflegeversicherung zwischen 138 Eur und 305 Euro.
Absatz 5: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Wenn während des Studiums eine unbefristete Beschäftigung über 20 Stunden wöchentlich oder nach dem Studium über 400 Euro monatlich ausgeübt wird, gilt diese Ehegattenregelung nicht!
Gruß
RHW


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