Re: Zusatzbeiträge ab. 1.1.2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

jura, Samstag, 17.01.2009, 18:20 (vor 5790 Tagen) @

Lieber Gast, bitte bemühen Sie sich wenigstens etwas um Objektivität, auch wenn Sie emotional sehr engagiert sind. Die Totschlagargumente Unkündbarkeit und Nichtzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen mußten ja kommen. Wie (fast) jeder weiß, ist das Bruttoeinkommen von Beamten entsprechend der nicht zu zahlenden RV-Beiträge gemindert. Entsprechendes gilt für die KV-Beiträge. Die Beihilfe steht auch Angestellten im ÖD zu, i.ü. gleicht sie nicht die Nichtzahlung eines AG-Anteils betr. die KV aus. Die Kinderzuschläge von ca. 100 € je Kind gleichen den geringeren Bruttolohn nicht aus. Beamte müssen mittlerweile ebenfalls mit entsprechenden Übergangsregeln wie in der RV bis 67 arbeiten. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt, je nach Bundesland 40 bis 42 Stunden die Woche (Angestellte im ÖD 38,5 Stunden), die Wochenarbeitszeit von Angestellten in der freien Wirtschaft ist noch geringer (je nach Branche). Überstunden werden nicht bezahlt. Fortbildungskosten gehen zu Lasten der Beamten (ich könnte ein Lied davon singen). Ich erspare mir weiteres.


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