Kostenübernahme verweigert (PKV) (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich brauche etwas Hilfe für folgende Fallkonstruktion:
Ein Kind ins in der PKV versichert. Dieses Kind befindet sich in einer vom Arzt bestätigten medizinisch notwendigen Heilbehandlung (Logopädie). Die Kosten werden übernommen bis die PKV um Zusendung einer ärztlichen Diagnose bittet, diese wird auch erstellt, in der wird die medizinische Notwendigkeit wieder bestätigt.
PKV lehnt Kostenübernahme für die Weiterbehandlung ab da nach ihrer Beurteilung die erbrachten Behandlungen ausreichend sind und eine weitere medizinische Behandlung durch die PKV nicht erkennbar ist.
Wie sollte der Versicherte nun reagieren? Die Beurteilung der PKV erfolgt nur auf deren Aktenlage, ohne die ärztliche Begutachtung zu berücksichtigen. Gibt es evtl. Urteile, mit der die PKV zur Kostenübernahme verpflichtet werden könnte?
Ich würde mich über viele hilfreiche Tipps freuen.
Gruß
Klaus D.
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- Kostenübernahme verweigert (PKV) -
Klaus D.,
08.05.2010, 23:23
- Re: Kostenübernahme verweigert (PKV) -
Ralf Gruntmann,
13.05.2010, 20:30
- Re: Kostenübernahme verweigert (PKV) - MarcoOF, 26.05.2010, 08:41
- Re: Kostenübernahme verweigert (PKV) -
Ralf Gruntmann,
13.05.2010, 20:30