Re: Erstattungsfähige Fallpauschale im Ausland? (Private Krankenversicherungen)

PeterSch41, Donnerstag, 13.05.2010, 08:42 (vor 5309 Tagen) @ RHW

Das Problem 1 war, dass der Wunsch nach einer spezifizierten Rechnung im Krankenhaus auf völliges Unverständnis stieß. Man rechne bei stationären Behandlungen immer per Fallpauschale ab, eine andere Möglichkeit gibt das Verwaltungssystem garnicht her. Liquidierungsberechtigte vÄrzte gibt"s dort nicht, also auch keine "Arztrechnung".

Das Problem 2 war, dass die Krankenhausrechnung in die für normale Leistungsabrechnung zuständige Abteilung meiner PKV gelangte. Und statt nun diese (dort offenbar völlig unbekannte Art von) Rechnung an eine spezialisierte Abteilung weiterzuleiten, begnügte man sich damit, mich wiederholt aufzufordern, doch endlich eine "qualifizierte" Rechnung einzureichen.

Durch viel Herumtelefoniererei erfuhr ich dann, dass solche Fälle "eigentlich" durch eine spezialisierte ausgelagerte Serviceeinheit behandelt werden (sollen). Ein Anruf dort klärte, wie vorzugehen ist, und innerhalb von einem (!) Tag war der Fall geklärt und der Betrag zur Überweisung freigegeben...

Zusätzlich machte mich dorrt eine freundliche Mitarbeiterin darauf aufmerksam, dass (nicht nur?) für meine PKV die UKV in Düsseldorf als Clearingstelle dient. Sie arbeitet zusammen mit ausländischen Servicefirmen. In meinem Fall also war es ein Unternehmen in Barcelona, das wohl keine Schwierigkeiten mit der Fallklärung hatte.

Was ich dabei gelernt habe: Sollte ich ich oder jemand meiner Familie in ein ausländisches Krankenhaus eingewiesen werden müssen, sofort die UKV-Hotline unter 0211 - 53 63 - 1 58 anrufen. Die klären dann unverzüglich Kostenübernahmezusagen etc.

Geht doch...


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