Erstattungsfähige Fallpauschale im Ausland? (Private Krankenversicherungen)

PeterSch @, Dienstag, 11.05.2010, 15:27 (vor 5310 Tagen)

Nicht nur in D, sondern auch im Ausland gibt es DRG-Fallpauschalen: Meine Frau musste in Spanien ins Krankenhaus (staatlich). Sie wurde wie jeder andere Patient behandelt - Privatbehandlung, Chefarzt etc. gab"s nicht. Hinterher gab"s eine Rechnung über eine Fallpauschale. Mein PKV verlangt jedoch eine Rechnung, wie sie ein Privatversicherter in Deutschland erhält: Behandelnder Arzt, Leistungen und Kosten dafür, etc. das Krabnkenhaus schaltet auf stur - nur Fallpauschalenberechnung. Die PKV schaltet auch auf stur - Erstrattung nur bei "qualifizierter Rechnung".

Was kann/sollte ich nun tun???

Re: Erstattungsfähige Fallpauschale im Ausland?

Lord, Dienstag, 11.05.2010, 16:15 (vor 5310 Tagen) @ PeterSch

Behandelnden Arzt und Leistungen kann doch ein Krankenhaus auf die Rechnung schreiben.

Re: Erstattungsfähige Fallpauschale im Ausland?

RHW, Donnerstag, 13.05.2010, 08:10 (vor 5309 Tagen) @ Lord

Hallo,
spontan fallen mir zwei Möglichkeiten ein:
- im spanischen Krankenhaus nachfragen, ob dort ein detaillierter Bericht mit allen ärztlichen Tätigkeiten erstellt werden kann (inkl. Narkose+OP) (ggf. klären, wie teuer dieser Bericht wird und ob die PKV die Kosten trägt und ob das dann in Verbindung mit der DRG-Rechnung für die PKV ausreicht).
und/oder
- über das Datenschutzrecht gehen und probieren, möglichst viele Informationen vom Krankenhaus über meine gespeicherten Daten zu bekommen (kann aber schwierig werden, Informationen über das spanische Datenschutzrecht zu bekommen)
und/oder
- Schreiben an die Aufsichtsbehörde der PKV (u.U. gab es dort schon andere vergleichbare Fälle)
Alle 3 Varianten beruhen nicht auf Erfahrungen, sondern sind spontane Gedanken!
Viel Erfolg!
Gruß
RHW

Re: Erstattungsfähige Fallpauschale im Ausland?

PeterSch41, Donnerstag, 13.05.2010, 08:42 (vor 5309 Tagen) @ RHW

Das Problem 1 war, dass der Wunsch nach einer spezifizierten Rechnung im Krankenhaus auf völliges Unverständnis stieß. Man rechne bei stationären Behandlungen immer per Fallpauschale ab, eine andere Möglichkeit gibt das Verwaltungssystem garnicht her. Liquidierungsberechtigte vÄrzte gibt"s dort nicht, also auch keine "Arztrechnung".

Das Problem 2 war, dass die Krankenhausrechnung in die für normale Leistungsabrechnung zuständige Abteilung meiner PKV gelangte. Und statt nun diese (dort offenbar völlig unbekannte Art von) Rechnung an eine spezialisierte Abteilung weiterzuleiten, begnügte man sich damit, mich wiederholt aufzufordern, doch endlich eine "qualifizierte" Rechnung einzureichen.

Durch viel Herumtelefoniererei erfuhr ich dann, dass solche Fälle "eigentlich" durch eine spezialisierte ausgelagerte Serviceeinheit behandelt werden (sollen). Ein Anruf dort klärte, wie vorzugehen ist, und innerhalb von einem (!) Tag war der Fall geklärt und der Betrag zur Überweisung freigegeben...

Zusätzlich machte mich dorrt eine freundliche Mitarbeiterin darauf aufmerksam, dass (nicht nur?) für meine PKV die UKV in Düsseldorf als Clearingstelle dient. Sie arbeitet zusammen mit ausländischen Servicefirmen. In meinem Fall also war es ein Unternehmen in Barcelona, das wohl keine Schwierigkeiten mit der Fallklärung hatte.

Was ich dabei gelernt habe: Sollte ich ich oder jemand meiner Familie in ein ausländisches Krankenhaus eingewiesen werden müssen, sofort die UKV-Hotline unter 0211 - 53 63 - 1 58 anrufen. Die klären dann unverzüglich Kostenübernahmezusagen etc.

Geht doch...

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