Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? (Private Krankenversicherungen)

andjessi, Donnerstag, 13.05.2010, 00:09 (vor 5309 Tagen) @ Kauer

"in Arbeitnehmer und bekomme ja in meinem Nettogehalt bereits den AG-Zuschuss ausbezahlt. "
Falsch. Ihr Nettogehalt ist der um den PKV-Arbeitgeberzuschuss verringerte Auzahlbetrag, also niedriger als das, was Sie aufs Konto bekommen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank finanziell genauso dastehen wollen, wie vorher, müssen Sie Ihr Nettogehalt + den vollen Beitrag PKV/PV + den vollen Beitrag zur Renteversicherung (AG + AN-Anteil) versichern. Das ist also erheblich mehr als nur das Nettogehalt. Nicht alle KTG-Versicherungen erlauben es, sich bis zu dieser Höhe abzusichern. Manche gehen auch pauschal vor (z.B. max. 80% vom Brutto).


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