Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? (Private Krankenversicherungen)
Möchte meine Krankentagegeldversicherung neu "justieren".
Ich kann die PKV+PV Beiträge für mich und mein Kind voll absichern. Aber ist die nicht doppelt gemoppelt? Bin Arbeitnehmer und bekomme ja in meinem Nettogehalt bereits den AG-Zuschuss ausbezahlt. Von meinem Netto zahle ich dann 100% der PKV+PV Prämien. Wenn ich jetzt mein Netto zu 100% absichere, stehe ich im Krankheitsfall genauso da wie vorher, denn ich muss daraus wiederrum PKV+PV voll zahlen! Warum soll ich zusätzlich meinen vollen PKV+PV Beitrag nochmals absichern, mache ich einen Denkfehler?
Macht es Sinn 80% des Maximalbeitrages der GRV abzusichern oder ist eher die Absicherung des Mindestbeitrages sinnvoll - ist ja ein gewaltiger Unterschied!
Danke für die Hilfe!
Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe?
"in Arbeitnehmer und bekomme ja in meinem Nettogehalt bereits den AG-Zuschuss ausbezahlt. "
Falsch. Ihr Nettogehalt ist der um den PKV-Arbeitgeberzuschuss verringerte Auzahlbetrag, also niedriger als das, was Sie aufs Konto bekommen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank finanziell genauso dastehen wollen, wie vorher, müssen Sie Ihr Nettogehalt + den vollen Beitrag PKV/PV + den vollen Beitrag zur Renteversicherung (AG + AN-Anteil) versichern. Das ist also erheblich mehr als nur das Nettogehalt. Nicht alle KTG-Versicherungen erlauben es, sich bis zu dieser Höhe abzusichern. Manche gehen auch pauschal vor (z.B. max. 80% vom Brutto).
Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe?
Hallo,
Macht es Sinn 80% des Maximalbeitrages der GRV abzusichern oder ist eher die Absicherung des Mindestbeitrages sinnvoll - ist ja ein gewaltiger Unterschied!
Hier macht es m. E. Sinn mit einer Beratungsstelle der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen (Auswirkungen auf Höhe von Übergangsgeld bei Rehamaßnahmen/Umschulungen, Erwerbsminderungsrente, Altersrente).
Ggf. kann man die Auskünfte danach in einem Renten-Forum zur Diskussion stellen.
Gruß
RHW