Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? (Private Krankenversicherungen)

Kauer @, Mittwoch, 12.05.2010, 13:54 (vor 5309 Tagen)

Möchte meine Krankentagegeldversicherung neu "justieren".

Ich kann die PKV+PV Beiträge für mich und mein Kind voll absichern. Aber ist die nicht doppelt gemoppelt? Bin Arbeitnehmer und bekomme ja in meinem Nettogehalt bereits den AG-Zuschuss ausbezahlt. Von meinem Netto zahle ich dann 100% der PKV+PV Prämien. Wenn ich jetzt mein Netto zu 100% absichere, stehe ich im Krankheitsfall genauso da wie vorher, denn ich muss daraus wiederrum PKV+PV voll zahlen! Warum soll ich zusätzlich meinen vollen PKV+PV Beitrag nochmals absichern, mache ich einen Denkfehler?

Macht es Sinn 80% des Maximalbeitrages der GRV abzusichern oder ist eher die Absicherung des Mindestbeitrages sinnvoll - ist ja ein gewaltiger Unterschied!

Danke für die Hilfe!

Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe?

andjessi, Donnerstag, 13.05.2010, 00:09 (vor 5309 Tagen) @ Kauer

"in Arbeitnehmer und bekomme ja in meinem Nettogehalt bereits den AG-Zuschuss ausbezahlt. "
Falsch. Ihr Nettogehalt ist der um den PKV-Arbeitgeberzuschuss verringerte Auzahlbetrag, also niedriger als das, was Sie aufs Konto bekommen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank finanziell genauso dastehen wollen, wie vorher, müssen Sie Ihr Nettogehalt + den vollen Beitrag PKV/PV + den vollen Beitrag zur Renteversicherung (AG + AN-Anteil) versichern. Das ist also erheblich mehr als nur das Nettogehalt. Nicht alle KTG-Versicherungen erlauben es, sich bis zu dieser Höhe abzusichern. Manche gehen auch pauschal vor (z.B. max. 80% vom Brutto).

Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe?

RHW, Donnerstag, 13.05.2010, 07:59 (vor 5309 Tagen) @ andjessi

Hallo,

Macht es Sinn 80% des Maximalbeitrages der GRV abzusichern oder ist eher die Absicherung des Mindestbeitrages sinnvoll - ist ja ein gewaltiger Unterschied!

Hier macht es m. E. Sinn mit einer Beratungsstelle der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen (Auswirkungen auf Höhe von Übergangsgeld bei Rehamaßnahmen/Umschulungen, Erwerbsminderungsrente, Altersrente).
Ggf. kann man die Auskünfte danach in einem Renten-Forum zur Diskussion stellen.
Gruß
RHW

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