freiwillig in GKV (Private Krankenversicherungen)

c.s1w @, Freitag, 21.05.2010, 10:36 (vor 5301 Tagen)

Guten Tag,
laut SGB-V-§9-Satz 1 ("Der Versicherung können beitreten Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate versichert waren [..]") bin ich versicherungsberechtigt in der GKV (43 Jahre, von GKV in PKV gewechselt in Juli .2007), trotzdem ist mir die Rückkehr als freiwilliges Mitglied verwehrt. Einzige Alternative: Versicherungspflichtigkeit, sprich Gehalt unter Bemessungsgrenze bzw. Arbeitslosigkeit.
Meine Frage: Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass die Rückkehr in die GKV als freiwilliges Mitglied nicht mehr möglich ist? Wo ist dies vom Gesetzgeber verankert? Oder ist es Ermessensache der Versicherung?
Vielen Dank
C

Re: freiwillig in GKV

RHW, Freitag, 21.05.2010, 21:52 (vor 5300 Tagen) @ c.s1w

Hallo,
die Antwort ist auch in § 9 SGB V beschrieben:
Absatz 2

(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,

1.im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft,

Das heißt in der Praxis, dass man sich nach dem Ende der Versicherungspflicht 3 Monate überlegen kann, ob man in die GKV oder PKV wechseln möchte. Danach gibt es (bei gleichbleibenden Verhältnissen) keine Möglichkeit von der PKV zurück in die GKV zu wechseln.
(Übrigens: Wenn man die 3 Monate "ausnutzt" beginnt die Mitgliedschaft rückwirkend, d.h. man beginnt sofort mit 3 Monaten Beitragsrückstand)

Gibt es einen bestimmten Grund für den Wunsch zurück in die GKV zu wechseln?

Gruß
RHW

Re: freiwillig in GKV

c.s1w @, Mittwoch, 26.05.2010, 07:46 (vor 5296 Tagen) @ RHW

Hallo,
Danke für die Antwort. Ja, natürlich gibt es einen Grund. Eine Ausschlussklausulierung aufgrund unzureichender Gesundheitsinformationen. Meiner Meinung nach ungerechtfertigt, allerdings Ombudsmann erfolglos. Aus dieser Geschichte heraus hat sich eine Unzufriedenheit mit dem System der PKV entwickelt, die mich in die GKV zurückdrängt. Jedoch so, wie ich Ihre Argumentation lese, besteht seitens der GKV doch Ermessensspielraum.
Vielen Dank
C

Re: freiwillig in GKV

RHW, Samstag, 29.05.2010, 10:29 (vor 5293 Tagen) @ c.s1w

Hallo,
für die GKV gibt es hier keinen Ermessensspielraum.

Wenn man vor der PKV in der GKV pflichtversichert war, hat man 3 Monate Bedenkzeit, sich rückwirkend zum Ende der Pflichtversicherung in der GKV freiwillig zu versichern.

Wenn man vor der PKV in der GKV freiwillig versichert war, gilt diese 3-Monatsregelung nicht. Es gibt ja kein Ende der Pflichtversicherung (bzw. liegt schon länger zurück).

Gruß
RHW

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