Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

mayo2sandiego @, Freitag, 02.01.2009, 12:27 (vor 5809 Tagen)

Heute kam der neue Betragsbescheid hinsichtlich der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Statt wie bisher 130 Euro, soll ab 2009 ein Beitrag von 285 Euro geleistet werden. Grund laut Kasse sind die ab 2009 nicht mehr zu berücksichtigenden Kinderfreibeträge.

Zu unserer Situation:

Ehemann Berufssoldat, damit freie Heilfürsorge und keine Krankenversicherung erforderlich.

Ehefrau und 3 Kinder freiwillig gesetzlich versichert. Ehefrau verfügt über kein eigenes Einkommen.

Kann das wirklich korrekt sein, das die Kinderfreibeträge nicht mehr berücksichtigt werden ???

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Shoppingqueen, Freitag, 02.01.2009, 17:21 (vor 5809 Tagen) @ mayo2sandiego

Hallo,
in dieser Konstellation meines Erachtens schon.

Da die Kinder bei Dir schon kostenfrei familienversichert sind - wieso soll da noch was rausgerechnet werden?

Diese Beitragsberechnung war bei vielen Kassen schon immer so und meines Erachtens auch gerecht. Aber bei der BKK Philips hatte man es anders in der Satzung, die ja nun nimmer zählt.

Immerhin kriegt Dein Mann ja ab dem 3. Kind auch einen ordentlichen Kinderzuschlag vom Dienstherrn.

LG, Shops

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Steini @, Freitag, 02.01.2009, 18:14 (vor 5809 Tagen) @ Shoppingqueen

Hallo,
leider ist es genau so.
Die Kinderfreibeträge dürfen nicht mehr runtergerechnet werden. Daher werden sich jetzt für alle Ehefrauen die freiwillig versichert sind und Kinder haben die Beiträge ungefähr verdoppeln.
Dies natürlich als gerecht zu bezeichnen ist etwas fraglich, denn alle anderen Ehefrauen sind ja in der Familienversicherung sogar umsonst versichert.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

mayo2sandiego, Freitag, 02.01.2009, 18:39 (vor 5809 Tagen) @ Steini

Das sind leider nicht die Antworten die wir erhofft haben aber trotzdem vielen Dank. Diese ungeplante Erhöhung tut schon ganz schön weh und für diesen Beitrag können wir uns ja glatt privat Restkostenversichern.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Steini @, Freitag, 02.01.2009, 18:50 (vor 5809 Tagen) @ mayo2sandiego

So werden wir es auch machen müssen.
Einzige andere Möglichkeit ist nur die Kinder privat zu versichern, weil dann die Freibeträge wieder angerechnet werden. Fakt ist jedenfalls das jeder Beamte dessen Frau nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigt ist und Kinder hat ca. 150€ mehr für die Krankenversicherung zahlen muss.
Das kann man nur mit Beamten machen, bei normalen Arbeitnehmern würde der DGB Amok laufen. Bei Beamten ist das kein Problem

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

mayo2sandiego, Freitag, 02.01.2009, 18:57 (vor 5809 Tagen) @ Steini

Da kann man jetzt ja mal herumrechnen. Wenn wir nur 1 Kind für 30 Euro privat versichern, bekommen wir also einen Freibetrag von 840 Euro angerechnet. Damit senkt sich der von uns errechnete Beitrag für die gesetzliche für die Ehefrau und 2 Kinder auf ca. 150 Euro. Macht gesamt 180 Euro. Also knapp 100 Euro gespart. Kann doch aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein, oder?

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Steini @, Freitag, 02.01.2009, 19:20 (vor 5809 Tagen) @ mayo2sandiego

Ich glaube nicht mal das es im Sinne des Gesetzgebers war die Beiträge einfach so zu verdoppeln, aber das ist bei den neuen Gesetzen ja mittlerweile üblich das sie voller Fehler sind.
Wir haben 2 Kinder und müssten beide Privat versichern um auf einen Beitrag von 150€ zu kommen. Privat würde meine Frau 175€ zahlen (30%) Für die Kinder wären jeweils 50€ (20%) fällig. Es sind auf jeden Fall also mindestens 100€ mehr zu bezahlen.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

mayo2sandiego, Freitag, 02.01.2009, 19:33 (vor 5809 Tagen) @ Steini

Ich glaube auch nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers war. Wir werden am Montag mal etwas herumtelefonieren und sehen was dabei herauskommt. Habe ja immer noch die (sehr kleine) Hoffnung, dass unsere BKK da etwas falsch auslegt. Einen Brief für die nette Frau Schmidt in unserem Gesundheitsministerium habe ich auch schon im Kopf entworfen.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Gast, Freitag, 02.01.2009, 20:28 (vor 5809 Tagen) @ mayo2sandiego

Die BKK hat richtig gearbeitet:

GKV-Stitzenverband Bund: Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008

...
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten
oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Anm.: also nur wenn die Familienversicherung NICHT besteht, dann Abzug des Freibetrages. Für die Beitragsbemessung werden nacheinander die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze ...

gerecht oder nicht, muss jeder selbst beantworten!!!!!

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

mayo2sandiego, Freitag, 02.01.2009, 21:04 (vor 5809 Tagen) @ Gast

Anm.: also nur wenn die Familienversicherung NICHT besteht, dann Abzug des Freibetrages.

aber genau das verstehe ich nicht. Für die Kinder besteht ja keine Familienversicherung, oder? Sie sind ja bei der freiwillig gesetzlichen Versicherung der Ehefrau mitversichert. In welchen Fällen besteht für die Kinder denn keine Familienversicherung?

Und wenn es alles so ist, macht es ja wirklich Sinn nur 1 Kind privat zu versichern um in den Genuss eines Freibetrages zu kommen.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Steini @, Freitag, 02.01.2009, 21:52 (vor 5809 Tagen) @ mayo2sandiego

Die Kinder sind bei der Ehefrau kostenlos mitversichert, also gibt es für die keinen Freibetrag. Wenn die Kinder privat versichert werden gilt wieder die Abzugsfähigkeit des Freibetrags. Also müsste in eurem Fall die billigste Variante genau ausgerechnet werden. Mindestens der Mindestbeitrag zur gesetzlichen KV muss bezahlt werden. Also bei der Versicherung nachfragen wie hoch der Beitrag mit 1,2 oder 3 Kinderfreibeträgen ist und bei Privaten Angebote für Ehefrau und jedes Kind einzeln einholen. Ich bekomme in der nächsten Woche auch 2 Vertreterbesuche. Glücklicherweise haben in meiner Familie alle eine Anwartschaft.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Shoppingqueen, Samstag, 03.01.2009, 10:23 (vor 5808 Tagen) @ Steini

Hallo,

mitversichert = Familienversicherung.

Klar verstehe ich, dass Du nicht in Freudensprünge verfällst, wenn Du statt 135 nun 300 € bezahlen musst. Aber 300 € für 4 Personen finde ich nicht viel, zumal es sich bei Euch ja nicht um Geringverdiener handelt.

Aber du hast ja die Alternative es über die private Krankenversicherung (Restkosten), abr auch die kostet Geld.

LG,Shops

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Steini @, Samstag, 03.01.2009, 12:25 (vor 5808 Tagen) @ Shoppingqueen

Es ist natürlich völlig gerecht wenn bei allen die Familie mitversichert ist, nur bei Beamten nicht, die haben es ja so gut. Ein geringeres Brutto weil sie sich nicht krankenversichern müssen, aber 300€ im Monat weniger weil die Angehörigen nicht Familienversichert sind. Ich wäre liebend gerne Angestellter, die ach so vielen Vorteile der Beamte kann haben wer will, ich würde gerne drauf verzichten.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Gast, Samstag, 03.01.2009, 14:24 (vor 5808 Tagen) @ Steini

unser Mitleid, den armen Beamten!

Bei anderen wo der Ehegatte auch NICHT GESETZLICH versichert ist, sind deren Angehörigen auch nicht kostenlos gesetzlich familienversichert.

Nur so viel, bevor du dich weiter bemitleidest. Und auch Beamte können sich gesetzlich versichern ... aber das ist eben teurer!

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

jura, Samstag, 03.01.2009, 14:37 (vor 5808 Tagen) @ Gast

Entgegen dem Gast-Beitrag können sich Beamte nicht gesetzlich krankenversichern. Es bleibt für die Ehefrau und die Kinder nur eine Privatversicherung mit hohen Beiträgen oder u.U. eine freiwillige GKV dito. Entgegen allen Vorurteilen sind Beamte hinsichtlich der KV arm dran!

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

mayo2sandiego, Samstag, 03.01.2009, 16:23 (vor 5808 Tagen) @ jura

Es geht hier doch jetzt nicht darum, dass wir Soldaten/Beamte bemitleidet werden wollen sondern um eine teilweise über 100%tige Erhöhung unserer Krankenkassenbeiträge. Und das wir uns damit nicht so einfach abfinden möchten, sollte doch auch jedem klar sein. Und nicht alle Soldaten/Beamten sind die Grossverdiener wie in der "BILD Zeitung" immer abgedruckt wird. Wenn das bei uns so wäre, würde sich die Problematik ja gar nicht stellen.Unser Haushaltsbudget wird durch diese Erhöhung jedenfalls unvorhergesehen massiv belastet. Und das bei einer eigentlich von der Regierung gewollten Förderung der Familien mit Kindern. Bei 3 Kindern im Alter vom 2, 6, und 12 Jahren ist es meiner Frau leider nicht möglich zu arbeiten und somit evtl. in den Genuss einer gesetzlichen Pflichtversicherung zu kommen.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Shoppingqueen, Samstag, 03.01.2009, 20:34 (vor 5808 Tagen) @ mayo2sandiego

Hallo,

es war bei ganz vielen Krankenkassen schon so, dass die Hälfte des Einkommens des nicht GKV-Versicherten-Ehegatten berücksichtigt wurde. Nur halt bein BKK Philips und Co nicht.

Und natürlich hätte sich jeder Beamter, der vorher in der GKV versichert war, auch dort freiwillig weiterversichern können. Nur wäer das in den wenigsten Fällen wirklich lukrativ.

Gab es bei Beamten ab dem 3. Kind nicht einen oppulenten Kinderzuschlag von knapp 300 Euro zusätzlich zum Kindergeld? Davon kann ich als Angestellte nur träumen - daher kein 3.Kind.

Nehmen wir doch mal den Fall Du bist Hauptmann und verdienst ordentlich Geld. Warum soll man Deine Frau nebst 3 Kindern zum Sozialtarif versichern?

Ich finde die Regelung ok, sie trifft auch Selbständige und alle anderen, wo ein Ehegatte nicht gesetzlich versichert ist.

LG, Shops

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

gast, Samstag, 03.01.2009, 20:51 (vor 5808 Tagen) @ mayo2sandiego

letzteres mag sein, da das letzte Kind 2 ist, doch sie hätte ja irgendwann pflichtversichert sein können und ist dan während der elternzeit beitragsfrei gesetzlich versichert.

andere "normale" Arbeitnehmer zahlen auch auf die gesamten Einkünfte des Alleinverdieners volle Sozialabgaben von 20% das macht bei 3000 Brutto >>> 600 EUR

die Ehefrau des alleinverdienenden Beamten mit 3000 Brutto zahlt nun auf 1500 EUR ca 17% KV+PV >>> ca. 260 EURO

die Differenz liegt also immer noch beim NORMALBÜRGER

... und Beamte können sich definitiv gesetzlich versich

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

jura, Samstag, 03.01.2009, 23:37 (vor 5808 Tagen) @ gast

Sehr geehrter Gast, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es lediglich den theoretischen Fall gibt, dass jemand in der GKV versichert ist und dann Beamter wird und in der GKV bleiben will, obwohl er dann den vollen Beitrag (also auch den Anteil, der normalerweise von AG getragen wird) allein aufbringen muss ( der öffentliche AG trägt keinen Anteil). Da dies unbezahlbar ist und dann die Beihilfeleistungen des öffentlichen Dienstes (die den AG-Anteil in gewissem Maße ersetzen) leerliefen, sind fast alle Beamten zwangsläufig teilweise privatversichert (zu Prämien, die die GKV-AN-Anteile oft weit überschreiten, zusätzlich sind Prämien für die Ehefrau und die Kinder zu zahlen). Die Beamten sind daher in der Krankenversicherung gegenüber jedem normalen AN schwer benachteiligt. Offenbar gilt dies auch für Soldaten, wie das Eingangsbeispiel zeigt. Die Ehefrau und die Kinder wären bei jedem normalen AN beitragsfrei mitversichert.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

mayo2sandiego, Sonntag, 04.01.2009, 12:01 (vor 5807 Tagen) @ jura

Da ich mich ja jetzt immer intensiver mit der Materie auseinandersetze, bin ich bei den Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlungund Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008 auf folgendes gestossen:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

§ 3
Beitragspflichtige Einnahmen

(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können,
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Bedeutet das jetzt, dass z.B. auch Kindergeld mit als beitragspflichtige Einnahme zugrunde gelegt wird?

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

gast, Sonntag, 04.01.2009, 20:49 (vor 5807 Tagen) @ jura

sowas nennt man ROSINENPICKEREI:
... Beamte benachteiligt gegenüber jeden normalen AN ... muss ich echt lachen ... diese normalen AN zahlen monatlich 10% vom brutto für eine unsichere Rente die ARMEN BEAMTEN zahlen Null Euro für ne gute Pension vom Staat, der normale AN zahlt noch ALV-Beiträge für den Anspruch auf 1 Jahr ALG, der ARME Beamze null EURO, da er ja unkündbar ist.

... ach ja zum Thema PKV der ARME BEAMTE, der sich PKV versichern muss, kann auch in der GKV bleiben, hat dann kostenfreie Familienversicherung für Ehefrau + und seine 3 Kinder ... summasummarum macht das max 570 EUR

... da der ARME Beamten >(zu Prämien, die die GKV-AN-Anteile oft weit überschreiten ja schon mehr als 385 EUR fpr seine PKV-Zusatzvers. zahlt, ist der Mehrbetrag doch ein fairer Preis für die kostenfreie mitversicherung der VIER Personen, da er ja (RV+ALV-Beiträge) von ca 390 EUR gegenüber einem normalen AN spart, er hat also KEINERLEI MEHRBELASTUNG durch eine Mitgliedschaft in der GKV

... tja FAKTEN sind besser als Floskeln ... naja rechnen konnten Beamte noch nie so recht ... siehe Gesetzte der letzten Jahre und auch der neuen Gesundheitsreform ... ;-)))

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

jura, Sonntag, 04.01.2009, 21:15 (vor 5807 Tagen) @ gast

Sehr geehrter Gast, es geht nicht um die Frage, ob Beamte allgemein gegenüber normalen AN benachteiligt sind, sondern ob sie es in der KV sind. Sie können doch nicht ernsthaft Renten- und AloVersicherungsbeiträge in die KV-Beiträge einrechnen. Natürlich entfallen letztere bei Beamten. Dafür erhalten Sie einen gegenüber vergleichbaren Berufsfeldern geringeren Bruttolohn. Natürlich werden Sie auch das bestreiten wollen, da Sie offenbar ideologisch völlig verblendet sind.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Gast, Montag, 05.01.2009, 06:42 (vor 5807 Tagen) @ jura

verblendet ????

also ein Personenkreis, dessen Kosten der Krankenbehandlung zu 70 bis 100% der Staat trägt, ist sicher schwer benachteiligt gegenüber AN, die 50% des GKV-Beitrages und zwischen 50 und mehr Prozent des PKV-Beitrages selbst zahlen müssen!!!

wer ist hier wohl verblendet???

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

jura, Montag, 05.01.2009, 15:12 (vor 5806 Tagen) @ Gast

Sehr geehrter Gast, wie kommen Sie nur darauf, dass bei Beamten 70 bis 100 % der Krankenbehandlungskosten vom Staat bezahlt werden? Bei pensionierten Beamten ist der Beihilfesatz 70 %, bei nichtpensionierten 50 %, abzüglich eines nach Einkommen gestaffelten Selbstbehaltes des Beamten, in meinem Falle 200 € p.a. In meinem Falle ist der "Staatsanteil" somit geringer als 50 % der eigenen Krankheitskosten. Für meine Ehefrau ist daneben der volle Beitragssatz der GKV berechnet auf die hälftige Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen (freiwillige GKV). Wäre ich ein normaler AN, wäre meine Ehefrau beitragfrei mitversichert.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Gast, Dienstag, 06.01.2009, 06:31 (vor 5806 Tagen) @ jura

von dir stammt ja auch die Aussage: Beamte können sich nicht gesetzlich krankenversichern ... LACH

gib mal bei Google ein "Können sich beamte gesetzlich krankenversichern" .... da wirst du staunen.

und beamte wie du, die mehr als 3600 Brutto monatlich verdienen, sollten aufhören zu lammettieren, das Ihre Hausfrauen sich selbst versichern müssen ... da gibt es "bevorzugte" arbeitnehmer, da müssen die Frauen sogar arbeiten gehen und sind dadurch selbst pflichtversicherter AN.

... welch ein Privileg gegenüber dem Beamten + Hausfrau ;-)))))

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

jura, Dienstag, 06.01.2009, 15:43 (vor 5805 Tagen) @ Gast

Sehr geehrter Gast, ich besuche diese Seiten, um meine Kenntnisse im Bereich Krankenversicherungsschutz zu erweitern. Da Sie offenbar der Meinung sind, Beamte könnten sich über den in meinem Beitrag vom 3.1.2009 geschilderten theoretischen Fall hinaus gesetzlich krankenversichern, wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir diesen Weg in die GKV aufzeigen könnten ( ich würde dann monatlich mehre hundert Euro sparen können). Davon habe ich noch nirgendwo gehört. Auch die spasseshalber von mir durchgeführte Googelei zeigt solche Wege nicht auf. Man muss natürlich missverständliche Beiträge und Formulierungen richtig zu lesen wissen. Leider bleibt einem einmal privatversicherten Beamten, dessen Ehefrau als ANin natürlich auch jahrzehntelang Beiträge der GKV bezahlt hat, der Weg in die GKV verschlossen (anders als dem Ehepartner eines normalen AN, der nach Aufgabe der Berufstätigkeit familienversichert ist). Aber ich lasse mich gern anderweitig belehren. Dass Sie es als gerecht empfinden, dass Beamte für ihre KV deutlich mehr bezahlen als normale AN, kann ich allerdings nicht akzeptieren.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

gast, Mittwoch, 07.01.2009, 06:14 (vor 5805 Tagen) @ jura

als beamter haben sie bei der Beamtung die chance sich zu entscheiden zwischen pkv und GKV. Tja und wer sich in jungen Jahren, gesund und keine Familienplanung im Auge für die PKV entscheidet, hat dan Pech.

Dies trifft auch für Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige zu, den hier gilt die Regel (mit Ausnahmen) einmal privat immer privat. Und auch für diese ist für die GKV-Versicherte Frau+Kinder der Beitrag nach den Gleichen Grundsätzen zu zahlen, wie bei ihnen als Beamter. Mit dem kleinen Unterschied dass der GKV-Versicherte AN von seinem Brutto noch zusätzlich 450 EUR für RV+AlV-Beiträgen hinlegen muss.

Ich empfinde hier nichts als gerecht sondern nenne Tatsachen und mag es nicht wenn man lammettiert und sich nur die Rosinen rauspicken will.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Czauderna, Mittwoch, 07.01.2009, 22:06 (vor 5804 Tagen) @ Gast

Hallo,
zum Thema - Beamte und GKV.

Grundsätzlich gehören Beamte nicht zum aufnahmefähigen Personenkreis der GKV - das war schon immer so und das wird auch so bleiben.
Ausnahmen von der Regel :
Der Beamte wurde unmittelbar aus der Familienversicherung in der
GKV heraus zum Beamten - da hatte er ein Beitrittsrecht zur bisherigen Kasse,
Der Beamt wurde während einer anderen GKV-Versicherung zum Beamten ernannt, dann konnte er bleiben.
Der Beamte konnte innerhalb der GKV die Kasse wechseln wie jeder andere auch.
Die Problematik bei den Zeitsoldaten war eben, dass bei ihnen aufgrund der freien Heilfürsorge eine Weiterversicherung in der
GKV keinen Sinn machte - deshalb die meisten gegen die GKV
und entweder ausschliesslich für die freie Heilfürsorge oder eine
Teilversicherung in der PKV entschieden.
Wenn dann geheiratet wurde und Kinder kamen, stellte sich die
Lage aufeinmal doch anders da als man vorher gedacht hatte.
Und so kommt es eben zu solchen Fällen wie diesen hier.
Gruß
Czauderna

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Beamtenman, Mittwoch, 07.01.2009, 15:32 (vor 5804 Tagen) @ gast

Also lieber Gast,

jetzt einfach mal eine Denksportaufgabe. Wenn es für den Staat und damit für den Steuerzahler günstiger wäre, dass er die Beamten abschafft und alle in die Sozialversicherungssysteme einzahlen, warum wurde das dann nicht schon längst gemacht? Weil es sich am Ende gleich bleibt oder teurer wäre. Ein normaler Beamter (mittlerer Dienst) verdient brutto um einiges weniger, als ein vergleichbarer Angestellter. Dafür zahlt er z. B. keine RV und ALV-Beiträge und kommt Netto auf einen vergleichbaren Verdienst und erhält später eine Pension. Das ganze zahlt wie gesagt der Steuerzahler. Macht man die Beamten z. B. RV-pflichtig, müsste der Statt die Bruttoverdienste erhöhen und einen Arbeitgeberanteil zahlen. Und das zahlt auch der Steuerzahler. Also bringt es nichts, außer das diese dummen Einwände mal weg wären.

Tut mir leid, dass wir vom Thema abkommen, aber das muss auch mal gesagt sein.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

jura, Mittwoch, 07.01.2009, 16:38 (vor 5804 Tagen) @ Beamtenman

Ich kann mich Beamtenman nur anschließen und gebe es auf, Herrn Gast Einsicht in die Realitäten vermitteln zu wollen, der offenbar immer noch nicht realisiert hat, dass bei Wahl der GKV zum Beginn des Beamtenverhältnisses der Beamte den doppelten Beitrag wie ein normaler AN zahlen müßte (da der Staat keinen AG-Anteil zur GKV bezahlt). Diese Option ist irreal und damit rein theoretisch, sodass von einer Rosinenpickerei keine Rede sein kann.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Gast, Donnerstag, 08.01.2009, 06:16 (vor 5804 Tagen) @ jura

Die Realitäten sehen eben anders aus, als durch die rosarote Beamtenbrille und einem Wissensstand aus den Anfängen des Beamtentums und von Null Ahnung, wie es wirklich in der freien Wirtschaft aussieht ... die goldenen Jahre sind schon 20 jahre vorbei.

Zitat: „Ein normaler Beamter (mittlerer Dienst) verdient brutto UM EINIGES
WENIGER, als ein vergleichbarer Angestellter. Dafür zahlt er z. B. keine RV
und ALV-Beiträge und kommt Netto auf einen vergleichbaren Verdienst und
erhält später eine Pension.“

Ein Beamter mittlerer Dienst (ist A5 bis A9) A5/1, verheiratet, 3 Kinder
Steuerkl. III hat Brutto 2300 und netto 2070 EUR vergleichbarer AN mit
Brutto 2300 netto 1734 – Diff. minus 335 EUR. In A5/7 sind es Brutto 2586
EUR Netto 2390 EUR – AN: Netto 1900 EUR Diff. minus 490 EUR. In A5/9 sind
es Brutto 3108 EUR Netto 2781 EUR – AN Netto 2170 EUR Diff. minus 611 EUR.

Hier beim Netto auf ein vergleichbaren Verdienst zu kommen, ist schon sehr
seltsam!

In den 3 Beispielen liegt der Unterschied bei gleicher Vergütung zwischen
einem Minus für den AN von 335 EUR bis 611 EUR monatlich. Aber natürlich
muss von dieser Differenz muss der Beamte noch seine Restkostenversicherung
bezahlen, dies tut er i.d.R. in der PKV vor allem wenn er bei der
Entscheidung PKV oder GKV meisst jung, ledig und kinderlos ist und er es
dort preiswerter als in der GKV erhält, doch würde sich die 3 o.g.
Beispiele GKV versichern zahlen sie monatl. f. die KV Bsp.: 1 356 EUR Bsp.
2 400 EUR und Bsp. 3 481 EUR. Schaut man sich mal die Diff. zu Gunsten des
Beamten und die Beiträge an, fragt man sich warum solche Probleme?

Ja eben nur deshalb weil man sich in jungen Jahren aus finanz. Gründen für
die Variante PKV entschieden hat und nun für die freiwillige Versicherung
für die Frau + Familienversicherung für 3 Kinder in der GKV Beiträge zahlen
muss.

Und der Beamte der für die Versicherung der Frau den Höchstbetrag (halbe
BBG) zahlen muss, sieht es noch anders aus, denn er muss mind. 3700 EUR
Brutto haben und damit Netto ca. 3200 EUR, der AN mit Brutto 3700 EUR hat
ein Brutto von 2500 EUR. Der beamte hat also 700 EUR monatl. mehr für
diesen Betrag kann er sich GKV versichern hat für Frau + 3 Kinder die
kostenlose Familienversicherung.

Zitat: „Ein normaler Beamter (mittlerer Dienst) verdient brutto um einiges
weniger, als ein vergleichbarer Angestellter „

Und diese Geschichte dass Beamte DEUTLICH schlechter als vergleichbare AN
bezahlt werden, ist ein gern benutztes Argument der Beamten, weil sie sich
als hochqualifiziert ansehen und sich nur mit AN vergleichen, die mehr als
sie verdienen. Doch leider wollen sie nur nach oben schauen und nicht nach
unten, da würden sie nämlich sehen, dass viele qualifizierte AN deutlich
weniger verdienen als Brutto 2300 EUR – 3100 EUR (siehe die 3 o.g.
Beispiele aus dem mittleren Dienst).

Meine Schwester hat den direkten Vergleich: Ihre Freundin aus der
Berufsschule hat mit ihr den gleichen Beruf gelernt und hatte die
schlechteren Noten. Sie arbeitet in der freien Wirtschaft bei einem
Unternehmen mit 110 MA und erledigt eigenverantwortlich die gesamte
Lohnabrechnung - Brutto 1900 EUR monatl.(letze Erhöhung 2002 50 EUR) >>>
Ihre Freundin in der Finanzverwaltung rechnet für Beamte die Bezüge in
einer Abteilung von 11 MA und 1 Chef sie hat 2300 EUR Brutto und deutlich
mehr Netto (beide 42 Jahre und 2 Kinder).

... und viele Arbeitnehmer träumen davon, dass sie pro Kind
Gehaltszuschläge von über 100 EUR je Kind bekommen, alle 2-4 Jahre
Gehaltserhöhung, i.d. R jährl. Anpassungen, eine 100%-Jobgarantie haben, feste
Arbeitszeiten, zusätzliche Beihilfen für Brillen/Kontaktlinsen, Beihilfen
für Heilpraktiker und weitere Beihilfen wovon GKV-Vers. nur träumen und und
und ... ja liebe Beamten, so sieht es in der freien Wirtschaft bzw. im
normalen Leben auch aus!

Ihr solltet euch mit der Materie mal etwas intensiver und realitätsnäher
beschäftigen.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Beamtenman, Donnerstag, 08.01.2009, 07:47 (vor 5803 Tagen) @ Gast

Tja und da ist ja Dein r i e s e n Denkfehler, lieber Gast:

Zitat: "Ein Beamter mittlerer Dienst (ist A5 bis A9) A5/1, verheiratet, 3 Kinder Steuerkl. III hat Brutto 2300 und netto 2070 EUR vergleichbarer AN mit Brutto 2300 netto es Brutto 3108 EUR Netto 2781 EUR – AN Netto 2170 EUR Diff. minus 611 EUR...."

Der Angestellte mit 2300 EUR Brutto ist ja nicht der Vergleichbare zum Beamten mit 2300 EUR Brutto! Denn diese verrichten in der Praxis nicht eine vergleichbare Tätigkeit. Du vergleichst ja einen Angestellten, der aufgrund seiner Qualifikation, seiner Tätigkeit usw. weniger (netto) verdient!

In der Praxis sieht es so aus, dass in bestimmten Behörden, in denen die Beamtenzahl tatsächlich reduziert wurde, die gleiche Tätigkeit jetzt von Angestellten verichtet wird, diese nach Tarif t a t s ä c h l i c h und zu Recht mehr brutto verdienen. Du musst, wenn Du eine vergleichbaren Angestellten nimmst die T ä t i g k e i t und dann das N e t t o vergleichen (und dabei noch berücksichtigen, dass beim Beamten private KV-Beiträge zusätzlich abgezogen werden) und nicht das Brutto. Hinzukommt das die Arbeitszeit in vielen Bundesländern bei den Beamten auch noch höher ist, was man ebenfalls in EUR umrechnen kann.

Ich kann nur sagen, das Deine Antwort zeigt, wo die Null-Ahnung zu Hause ist...

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

ichweissbescheid, Donnerstag, 08.01.2009, 09:03 (vor 5803 Tagen) @ Beamtenman

Ich habe noch nie soviele Kaffeetassen in Hausschuhe rumlaufen sehen wie in unserer örtlichen Behörde. Dann haben die auch noch ihre komplette Wohnungseinrichtung mitgebracht um es richtig nett zu haben. Ja, da kann man sich wohlfühlen - aber arbeiten?

Fazit: Ein Beamter wird jede Diskussion versuchen, im Keime zu ersticken. Wie auch hier. Die, die am lautesten schreien....... .

Also iwb

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

Würg!, Donnerstag, 08.01.2009, 10:30 (vor 5803 Tagen) @ ichweissbescheid

Ein blöderer Kommentar ist Dir wohl nicht eingefallen...

Erzähl das doch mal einem Polizisten im mittleren Dienst, wenn er in Hausschuhen auf Streife geht...dannweissdubescheid!

Meine Meinung:
Beamter zu sein hat in gewissen Bereichen Vorteile, hat aber auch viele Nachteile. Daher sind diese Vorurteile in keinster Weise angebracht, auch wenn es sicher - wie woanders auch - "schwarze Schafe" gibt.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

ichweissbescheid, Donnerstag, 08.01.2009, 14:48 (vor 5803 Tagen) @ Würg!

So blöd find ich es gar nicht, wenn ich länger darüber nachdenke.

Realistisch ist das richtige Wort.

iwb

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

noch mal würg:, Donnerstag, 08.01.2009, 15:03 (vor 5803 Tagen) @ ichweissbescheid

ja ja.....

...und alle Politiker sind korrupt, alle Stewardessen nymphoman, alle katholischen Priester pervers, alle Bauarbeiter Alkis, alle Polizisten Schläger und alle Landwirte leben hintern Mond....

...und alle Beamte sind eben ausnahmslos alle stinkfaul und überflüssig haben nur Vorteile und keiner unternimmt was dagegen...

...sehr sehr realistisch.....

Länger denken setzt die Fähigkeit des Denkens vorraus!

Tut mir leid, wenn wir uns vom Thema KV doch sehr weit entfernt haben.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

gast, Dienstag, 13.01.2009, 06:25 (vor 5799 Tagen) @ Beamtenman

naja die NULL-Ahnung wohnt ja eindeutig beim hier schreibenden Beamten:

Denn der Beamte behauptet ja, dass ein AN in der FREIEN WIRTSCHAFT mehr verdient, doch einen Angestellten in einer BEHÖRDE als freie Wirtschaft zu bezeichenen ist sehr seltsam, denn der Angestellt im öff. Dienst mit einem gut bezahlten BAT-Job ist von der Bezahlung nicht zu vergleichen mit einem Angestellten in einem kleineren bis mittleren Betrieb ohne Tarifvertrag.Und von der vergelichbarkeit der Tätigkeit gibt es da sicher viele parallelen. Natürlich werden Sie behaupten,dass Beamte nur höherwertige Tätgkeiten verrichten, wie zum Beipsiel der Verbeamtete Hausmeister, Fahrer etc.

.... man sieht hier, dass die Beamten am allerwenigsten in der heutigen Zeit angekommen sind!

... man sieht es ja immer wieder an den erlassenen Gesetzen der letzten Jahre, die ja von Beamten im Hintergrund "erarbeitet" werden .... wie die jetzt kritisierte Gesundheitsreform ... naja vorher mehr nachgedacht oder Leute rangelassen die sich mit der Matereie wirklich auskennen, wäre eben besser gewesen.

Sie sollten sich mal damit beschäftigen welche Bezahlungen hinter der Mindestlohndebatte verstecken, dort träumen fast alle von der Bezahlung nach BAT

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

hoffnungslos, Mittwoch, 14.01.2009, 11:50 (vor 5797 Tagen) @ gast

Also, ich habe einen Arbeitnehmer in der freien Witschaft nicht mit einem Angestellten im öffentlichen Dienst gleichgestelllt. Aber da hat man es ja wieder, zuerst sind die Beamten so wahnsinnig bevorteilt, dann zeigt man auf, dass dies im Vergleich zu Angestellten im öffentlichen Dienst nicht stimmt - dann sind gleich wieder alle im öffentlichen Dienst überbezahlt... Und ich behaupte gerade nicht, dass alle Beamten höherwertige Tätigkeiten verrichten. Der Großteil der Beamten ist gerade im mittleren Dienst und ihr Brutto ist niedriger als das vergleichbarer Angestellter im öffentlichen Dienst, weil sie keine Beträge zahlen, was dann netto zu einem ähnlichen Verdienst führt... (so schwer ist das doch nicht zu verstehen)

Und wenn man die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit der Privatwirtschaft vergleicht, gibt es auch genug Firmen, welche Tarifverträge in der freien Wirtschaft haben und wo mehr verdient wird und nicht nur Branchen, wo es wesentlich schlechter ist (die es gerade in Zeiten der Finanzkrise unbestritten sicher gibt). Ich könnte jetzt z. B. die Lohnentwicklung des öffentlichen Dienstes der letzten 20 Jahre mit der der Metallindustrie vergleichen, dann können mir auch die Tränen kommen... aber das wäre genauso einseitig und unobjektiv wie die bisherigen Aussagen oben.

Ich bin mir aber mittlerweile sicher: Es ist hoffnungslos, bei diesen Vorurteilen und Halbwissen (was oft noch schlimmer ist, als Nullanhnung) Sie zu einer anderen Betrachtungsweise zu bringen.

Damit höre ich jetzt auch auf weiter zu antworten, und dieses Forum kann sich wieder der Krankenversicherung zuwenden.

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

bele, Mittwoch, 14.01.2009, 22:14 (vor 5797 Tagen) @ hoffnungslos

Hmmmmm, ich verstehe grundsätzlich nicht diesen kreuzzug den "gast" hier führt. Das Grundgesetz sichert doch jedem deutschen Bundebürger Berufsfreihheit zu, oder?

Also wenn das Beamtentum doch so unglaubliche Vorteile (wie von ihm skizziert) vorsieht, warum wurde er keiner? In der Schule nicht genügend aufgepasst? Fehlende persönliche Eignung?

M. E. n. eine erbärmliche Debatte!

Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009

gast, Samstag, 17.01.2009, 12:54 (vor 5794 Tagen) @ bele

Kreuzzug????

ich glaube das problem liegt hier darin, dass ich es einfach erbärmlich finde, wenn beamte als i.d.r. priviligierter Personenkreis unter der arbeitenden bevölkerung hier jammern auf höchstem niveau, weil sie sich bei der kv der familie benachteiligt sehen, doch jammert der noemale an weil

- er um einen mindestlohn kämpfen muss
- jederzeit gekündigt werden kann
- er bei der geburt eines kindes i.d.r keinen cent mehr vom arbeitgeber bekommt
- keine beihilfen vom arbeitgeber bekommt
- er rentenversicherungsbeiträge zahlen muss für eine geringere altersversorgung
- er bis 67 arbeiten muss

usw usf

mir kommen für die armen beamten bald die tränen und ich mach mal bei gelegenheit ne tüte mitleid auf

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