Re: Krankengeldberechnung (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Freitag, 09.01.2009, 15:42 (vor 5798 Tagen) @ Frank1967

Hallo,

etwas weiter unten steht aber auch, dass das Krankengeld 90 % des Nettos nicht übersteigen darf .... Vielleicht ist es dann der Betrag, der das Bruttokrankengeld ergibt?

LG, Shops


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum