Re: Krankengeldberechnung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
etwas weiter unten steht aber auch, dass das Krankengeld 90 % des Nettos nicht übersteigen darf .... Vielleicht ist es dann der Betrag, der das Bruttokrankengeld ergibt?
LG, Shops
gesamter Thread:
- Krankengeldberechnung -
Frank1967,
09.01.2009, 14:18
- Re: Krankengeldberechnung - Shoppingqueen, 09.01.2009, 15:42