Krankengeldberechnung (Gesetzliche Krankenkassen)
Wer weiss wie mein Krankengeld berechnet wird?
Ich habe im Rahmen einer beruflichen Umschulung ca. 2 1/2 Jahre lang Übergangsgeld nach SGBIII bezogen. Nunmehr bin ich erkrankt und beziehe Krankengeld. Meine Krankenkasse hat so gerechnet: Arbeitsentgeld von vor 2 1/2 Jahren=
2180,82 brutto X65%, das Ergebnis X 80% geteilt durch 30, das Ergebnis X 70% = Bruttokrankengeld.
Stimmt das so? Warum werden von meinem Bruttogehalt nur 65% herangezogen? Meine Berechnung wäre so:
2180,82 X 80% geteilt durch 30, das Ergebnis X 70% = Bruttokrankengeld. Wer weiss was? Bitte mit Rechtsvorschriften, §§§ und so. Ich habe mich bei meiner Berechnung auf SGBV § 47 Abs. 4 Satz 2 gestüzt.
Re: Krankengeldberechnung
Hallo,
etwas weiter unten steht aber auch, dass das Krankengeld 90 % des Nettos nicht übersteigen darf .... Vielleicht ist es dann der Betrag, der das Bruttokrankengeld ergibt?
LG, Shops