Krankengeldberechnung (Gesetzliche Krankenkassen)

Frank1967 @, Freitag, 09.01.2009, 14:18 (vor 5798 Tagen)

Wer weiss wie mein Krankengeld berechnet wird?
Ich habe im Rahmen einer beruflichen Umschulung ca. 2 1/2 Jahre lang Übergangsgeld nach SGBIII bezogen. Nunmehr bin ich erkrankt und beziehe Krankengeld. Meine Krankenkasse hat so gerechnet: Arbeitsentgeld von vor 2 1/2 Jahren=
2180,82 brutto X65%, das Ergebnis X 80% geteilt durch 30, das Ergebnis X 70% = Bruttokrankengeld.
Stimmt das so? Warum werden von meinem Bruttogehalt nur 65% herangezogen? Meine Berechnung wäre so:
2180,82 X 80% geteilt durch 30, das Ergebnis X 70% = Bruttokrankengeld. Wer weiss was? Bitte mit Rechtsvorschriften, §§§ und so. Ich habe mich bei meiner Berechnung auf SGBV § 47 Abs. 4 Satz 2 gestüzt.

Re: Krankengeldberechnung

Shoppingqueen, Freitag, 09.01.2009, 15:42 (vor 5798 Tagen) @ Frank1967

Hallo,

etwas weiter unten steht aber auch, dass das Krankengeld 90 % des Nettos nicht übersteigen darf .... Vielleicht ist es dann der Betrag, der das Bruttokrankengeld ergibt?

LG, Shops

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